Deutschland - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung - Lieferung von 30 Stück weiße LED Außenanzeiger für GT6-99 ZR
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lieferung von 30 Stück weiße LED Außenanzeiger für GT6-99 ZR
Beschreibung: Lieferung von weißen LED Außenanzeiger für GT6-99 ZR
Kennung des Verfahrens: 9cbdf0ec-a8c0-428f-9937-a7bfa23f5e23
Interne Kennung: FG1-0608-2023
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 31000000Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Lieferung von 30 Stück weiße LED Außenanzeiger für GT6-99 ZR
Beschreibung: Einmalige Bestellung von 30 Stück LED Anzeiger (Montagesatz je Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 31000000Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Günstige Beschaffung durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristig bestehenden
Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Sonstige Begründung: 5. Direktvergabe zusätzlicher Leistungen zur Erweiterung/Erneuerung Es handelt es
sich um eine Erweiterung oder Weiterentwicklung eines bestehenden Systems. Warum kann
die Erweiterung/ Weiterentwicklung nicht durch einen Dritten erfolgen? Erläuterungen:
Die zu beschaffenden Anzeigen sind identisch mit den in 231 Flexity und 120 GT6 verbauten
Außenanzeigen. Die Lagerhaltung und Ersatzteilbeschaffung sind infolge dieser Beschaffung
einheitlich und damit wirtschaftlicher. Es ist die gleiche Software in allen Fahrzeugen.
Für Fahrgäste ergibt sich ein einheitliches Erscheinungsbild aller Fahrzeuge. 8. Direktvergabe
aufgrund einer vorteilhaften Gelegenheit Es besteht eine besonders vorteilhafte Gelegenheit.
Um welche handelt es sich? Erläuterungen: Diese Anzeigertypen mit der Ansteuerung
über IBIS-Wagenbus nach VDV300 werden zum Ende 2023 aus dem Portfolio des Herstellers
gestrichen. Zukünftig erfolgt die Ansteuerung nur noch über VDV301. Dazu ist aber
eine andere Software im Anzeiger und in der OBU (AFR19.2 - Bordrechner) notwendig.
Hier kann die vorhandene Software auf allen anderen Geräten eingesetzt werden. Die
Baugleichheit, die einhergeht mit dem gleichen Erscheinungsbild für Fahrgäste, ist
nur gegeben, wenn auch der gleiche Hersteller verwendet wird.