Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet.
Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem
Angebotsformular samt Preisblatt. III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird
auf der Basis des Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Bei der Leistungswertung
können die Angebote maximal 20 Punkte erhalten (maximal 10 Punkte pro Kriterium).
Die Auftraggeberin bewertet das Projektdurchführungskonzept nach folgenden zwei gleichgewichteten
Unterkriterien: 1. Kriterium: Konzept zur Auftragsdurchführung Ziel der Auftraggeberin
ist es, dass der Bieter in diesem Kriterium möglichst genau darstellt, wie die Umsetzung
seiner Leistung angedacht ist. Für die Auftraggeberin ist diesbezüglich die Herangehensweise
an das Projekt und dessen strukturierte Darstellung relevant. Hierbei ist speziell
auf die Gesamtprojektbetrachtung näher einzugehen Im Rahmen des Konzepts zur Auftragsdurchführung
soll der Bietende zudem darlegen, wie er die Auftragsdurchführung unter Berücksichtigung
der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin auszuführen gedenkt. Hierbei ist insbesondere
relevant, dass der Bietende schlüssig auf die Leistungsanforderungen der Auftraggeberin
eingeht und seine Leistung im Einklang hiermit erbringt. Für die Auftraggeberin ist
in diesem Zusammenhang besonders relevant, wie der Bietende seine Herangehensweise
an das Projekt und seine Methodik darzulegen, wie er die bei der Auftraggeberin relevanten
Prozesse und Projektparameter in seine konzeptionellen Ausführungen integriert. Positiv
wird bewertet, falls der Bietende ein Konzept vorlegt, dass schlüssig erläutert, wie
die vorgenannte Aspekte umgesetzt werden sollen. Honoriert wird ebenfalls, wenn das
Vorgehen des Bieters besonders nachvollziehbar sowie anhand der Anforderungen der
Leistungsinhalte dargelegt und Lösungen aufgezeigt werden, welche die erfolgreiche
Leistungserbringung projektbezogen fördern. 2. Kriterium: Auftraggeberkooperationskonzept
Der Bietende soll darlegen, wie die Koordination, die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin,
der Informationsaustausch und die Einhaltung von Projektfristen umgesetzt wird. Hierbei
kommt es der Auftraggeberin besonders auf die effektive Vorgehensweise an, die Erläuterungen
zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin gemäß der Leistungsbeschreibung beinhaltet.
Positiv wird bewertet, wenn das Vorgehen des Bieters besonders nachvollziehbar sowie
anhand der Anforderungen der Leistungsinhalte dargelegt und Lösungen aufgezeigt werden,
welche die erfolgreiche Projektsteuerung fördern. Im Rahmen der Auftraggeberkooperation
soll der Bietende zudem darlegen, wie er die fortlaufende Zusammenarbeit bei personellen
Ausfällen sicherstellen will. Positiv wird ebenfalls bewertet, wenn die Zusammenstellung
des Projektteams darauf schließen lässt, dass vielfältige fachliche Kompetenz bei
der Durchführung des Projektmanagements vorhanden sind. Eine sinnvolle Vertretungsregelungen
bei Ausfall von Teammitgliedern soll die eine reibungslose Zusammenarbeit mit der
Auftraggeberin gewährleistet. Gewertet werden nur Ausführungen, die verbindlich angeboten
werden. Die Konzeptausführungen sollen insgesamt fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.
Hierfür ist angesichts des geringen Seitenumfangs eine präzise Darstellung erforderlich,
wobei die Ausführungen erforderlichenfalls auf wichtige Schwerpunkte beschränkt werden
müssen. Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem
Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen
bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich
nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen
lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Das
Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den
Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen
erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf.
Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten.
4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.
Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise
des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die
Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Das
Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen
werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt.
Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen
Erfolg. 8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen.
Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise
des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung
der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig
dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung
in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich
erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender
Weise dienlich. Dies ist im Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht
daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. Die Verhandlungen
sollen voraussichtlich in der KW 3/2024 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich
vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.