Deutschland - Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen - Deutsch-Kolumbianisches Trainings- und Demonstrationsprojekt für Agrarökologie
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Deutsch-Kolumbianisches Trainings- und Demonstrationsprojekt für Agrarökologie
Beschreibung: Ein Trainings- und Demonstrationsprojekt, das innovative agrarökologische Ansätze
testet und validiert und dessen Ergebnisse zur Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen
Beratungssystems beitragen. Die für die Verbreitung notwendigen Rahmenbedingungen
und Wissensnetzwerke sollen durch das Projekt zudem gestärkt werden. Politische Partner
sind das BMEL und das Ministerium für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung Kolumbiens
(MADR). Der operative Projektpartner in COL ist das Nationale Agrarforschungsinstitut
(AGROSAVIA). In Ergebnis 1 werden innovative agrarökologische Anbau- und Vermarktungsansätze
hinsichtlich ihrer Wirkung auf Ernährungssicherheit und die sozioökonomische Lage
marginalisierter und vulnerabler Gruppen sowie ihrer Wirkungen auf Artenvielfalt und
Klima in ausgewählten Forschungszentren der AGROSAVIA gefördert. Dazu werden partizipativ
entwickelte Demonstrations- und Versuchsprojekte zur Testung, Validierung oder weiteren
Verbreitung unterstützt. Ergebnis 2 zielt auf die Verbreitung der Ergebnisse aus Ergebnis
1 durch das Training of Trainers (ToT) von landwirtschaftlichen Berater*innen bzw.
ihrer Trainer*innen staatlicher Institutionen wie ADR, URT und SENA ab. In Ergebnis
3 werden die auf lokaler Ebene gewonnenen Erfahrungen (Ergebnis 1+2) dazu genutzt,
das MADR und weitere staatliche, zivilgesellschaftliche und andere Akteure auf nationaler
Ebene zur Umsetzung der nationalen Politik der Agrarökologie zu beraten. Um Wissensnetzwerke
für die Verbreitung von agrarökologischen Ansätzen zu stärken, wird der bilaterale
Dialog mit deutschen Partnern (BMEL und nachgeordnete Institute wie Julius-Kühn-Institut,
Thünen-Institut und andere Forschungseinrichtungen) sowie mit internationalen Netzwerken
zur Thematik Agrarökologie gefördert. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) übernimmt eine
aktive Funktion für das Projekt. Dabei ist zu beachten, dass Beiträge des JKI über
eine direkte Beauftragung des JKI durch BMEL sichergestellt werden. Der Projektstandort
ist Mosquera und Bogotá. Eine sechsmonatige Einführungsphase ist vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: 169e807f-c387-4b7f-ae5f-dd91e4d9262e
Interne Kennung: Col 24-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Details siehe Verfahrensbeschreibung. Diese Ausschreibung bezieht sich auf die Vorinformation
2023/S 185-577330.
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79951000Veranstaltung von Seminaren
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Deutschland und Kolumbien
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird in Deutschland und Kolumbien durchgeführt.
2.1.3 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2,658,300EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die gesamte Summe von 02.2024 inklusive Verlängerung bis 12.2028 beträgt demnach bis
zu ca. 2.658.300,- EUR netto
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß
§119 Abs. 2 und 3 GWB iVm §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und
andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Deutsch-Kolumbianisches Trainings- und Demonstrationsprojekt für Agrarökologie
Beschreibung: Ein Trainings- und Demonstrationsprojekt, das innovative agrarökologische Ansätze
testet und validiert und dessen Ergebnisse zur Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen
Beratungssystems beitragen. Die für die Verbreitung notwendigen Rahmenbedingungen
und Wissensnetzwerke sollen durch das Projekt zudem gestärkt werden. Politische Partner
sind das BMEL und das Ministerium für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung Kolumbiens
(MADR). Der operative Projektpartner in COL ist das Nationale Agrarforschungsinstitut
(AGROSAVIA). In Ergebnis 1 werden innovative agrarökologische Anbau- und Vermarktungsansätze
hinsichtlich ihrer Wirkung auf Ernährungssicherheit und die sozioökonomische Lage
marginalisierter und vulnerabler Gruppen sowie ihrer Wirkungen auf Artenvielfalt und
Klima in ausgewählten Forschungszentren der AGROSAVIA gefördert. Dazu werden partizipativ
entwickelte Demonstrations- und Versuchsprojekte zur Testung, Validierung oder weiteren
Verbreitung unterstützt. Ergebnis 2 zielt auf die Verbreitung der Ergebnisse aus Ergebnis
1 durch das Training of Trainers (ToT) von landwirtschaftlichen Berater*innen bzw.
ihrer Trainer*innen staatlicher Institutionen wie ADR, URT und SENA ab. In Ergebnis
3 werden die auf lokaler Ebene gewonnenen Erfahrungen (Ergebnis 1+2) dazu genutzt,
das MADR und weitere staatliche, zivilgesellschaftliche und andere Akteure auf nationaler
Ebene zur Umsetzung der nationalen Politik der Agrarökologie zu beraten. Um Wissensnetzwerke
für die Verbreitung von agrarökologischen Ansätzen zu stärken, wird der bilaterale
Dialog mit deutschen Partnern (BMEL und nachgeordnete Institute wie Julius-Kühn-Institut,
Thünen-Institut und andere Forschungseinrichtungen) sowie mit internationalen Netzwerken
zur Thematik Agrarökologie gefördert. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) übernimmt eine
aktive Funktion für das Projekt. Dabei ist zu beachten, dass Beiträge des JKI über
eine direkte Beauftragung des JKI durch BMEL sichergestellt werden. Der Projektstandort
ist Mosquera und Bogotá. Eine sechsmonatige Einführungsphase ist vorgesehen.
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79951000Veranstaltung von Seminaren
Menge: 0
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01+01:00
Enddatum: 2028-12-31+01:00
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2,658,300EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs
der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister.
Aktueller Auszug erforderlich.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen
im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der
letzten 8 Jahre). - Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung im lateinamerikanischen
Raum (im Zeitraum der letzten 8 Jahre); - Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung
und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der
letzten 5 Jahre). Betrachtet wird jeweils die Summe der Zeiträume verschiedener, auch
zeitlich überlappender, Referenzen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre.
Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren
durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: siehe Verfahrensbeschreibung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-04+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere
Standor-te, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A) 2) Formfreie Eigenerklärung,
dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über
das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen
des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen).
(A) 3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände
nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A) 4)
Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns).
(A) 5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung). (A) 7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG
(Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
im Bundesgebiet). (A) Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot
einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls
wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber
vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird
vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald
§ 6 WRegG anzuwenden ist, machen. 8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft. (A) 9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten
Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden
Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche
Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die
bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen,
sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1
und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A) 10) sofern zutreffend:
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen
Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-05+01:0010:30:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter
an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113
Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163
Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene
Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax
oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160
GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs.
1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15 Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GFA Consulting Group GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: GFA Consulting Group GmbH