Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).\n\n2. Durch diese Bekanntmachung wird des Verfahrens begonnen,
interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, bis zu den unter Punkt 10 genannten
Termin aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), ein Angebot über die Vergabeplattform
abzugeben. Mit Angebotsabgabe sind zusätzlich alle in dieser Bekanntmachung angegebenen
Angaben, Erklärungen, Nachweisen einzureichen.\n\n3. Die Übermittlung von
Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens zu erfolgen.\nAuskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Arbeitstage
vor Beendigung des Wettbewerbs per Nachrichtenfunktion des Vergabemanagers eingereicht
wurden. \nDer Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten.
Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige\nInformationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bieter auf der Plattform AI veröffentlichen.\n\n4.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme
durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.\n\n5. Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass alle Inhalte der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich
sind, insbesondere wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.\n\n6. Zu Kooperationsformen
im vorliegenden Vergabeverfahren: \nSofern eine Bewerbung als Bietergemeinschaft
erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte
Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung ergibt. \nIm
Zuschlagsfall sind die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, eines bevollmächtigten
Vertreters und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen
per Formular einzureichen.\nDie in der AzA benannten Unterlagen Eigenerklärung
zur Eignung und Eigenerklärung 5k sowie der Frauenförderbogen sind bei Vorliegen einer
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. Bietergemeinschaft haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden
Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter
der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw.
dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.\n\n7. Beabsichtigt der Bieter oder ein
Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen
oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter
/ Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so
sind die unter Punkt 1.3 der AzA benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien können
im Umfang der gewünschten Eignungsleihe, bezogen auf die anderen Unternehmen, gemacht
werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher)
beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen.\nWeiterhin
ist mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.\nBei einer Bezugnahme
auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu\nbestätigen, dass
es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet.\nBeabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf
vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer)
im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.\n\n8.
Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die\nÜbermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher\nPersonen).