Beschreibung: Leistungsumfang\n(1) Der AN hat je Los die Fahrleistung mit Omnibussen des AG
zu erbringen Hierzu hat der AN eigenständig den Betrieb zu organisieren und durchführen.
Die Erstellung der Dienstplanung und Personalzuordnung sowie Ort und Zeit der Ablösung
seines Fahrpersonals bestimmt der AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere der vorgeschriebenen Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten selbst. \nDie
Fahrplangestaltung des AG wird nicht gewährleisten können, dass die Pausen des eingesetzten
Fahrpersonals nach FPersV, §1, Abs 3 zeitlich zu den Wendezeiten passen (keine 1/6-el-Fähigkeit).
Das Fahrpersonal ist daher zu einer Blockpause von einem anderen Fahrer abzulösen.
Eine Blockpausengewährung auf dem Omnibus ist nicht möglich.\n\n(2) Die durch
den AN zu erbringende\nFahrleistung hat (je Los) folgenden\nUmfang:\nEs
besteht ein monatlicher Bedarf von\nca. 1.600 h - 1 h = 60 Minuten (Betriebsstunden),
insgesamt für\neine Dauer von 10 Monaten. Im Leistungszeitraum 2024 (10 Monate)
fallen\ninsgesamt ca. 16.000 Betriebsstunden und im Leistungszeitraum 2025 (12
Monate) fallen ca. 19.200 Betriebsstunden an. \n\n(3) Die in Ziffer 2 (2)
genannten Betriebsstunden stellen einen monatlichen Richtwert dar. Der AG wird in
2024 mindestens 14.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen
mindestens jeweils 17.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) und nicht mehr als jährlich
20.000 Betriebsstunden (in 2025 und in den weiteren optionalen Zeiträumen jeweils
nicht mehr als 23.000 Betriebsstunden pro Kalenderjahr) abrufen. Der AN hat keinen
Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden pro Monat oder pro Jahr.
Er hat aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 14.000 Betriebsstunden für
2024 und einen Anspruch auf Vergütung von mindestens jeweils 23.000 Betriebsstunden
pro Kalenderjahr für 2025 und die weiteren optionalen Zeiträume, wenn und soweit die
Vertragslaufzeit für das jeweilige Kalenderjahr durch eine Optionsziehung verlängert
worden ist (take-or-pay).\n\n(4) Dem AN werden zur Leistungserbringung komplette
Umläufe (1 Umlauf = alle mit einem Omnibus an einem Tag nacheinander abzuwickelnden
Fahrten) übertragen. Die Umläufe haben eine durchschnittliche Länge von ca. 17 Zeitstunden
und sind in einem Zeitfenster von 04:00 Uhr - 01:00 Uhr des Folgetages zu erbringen.
Abweichend hierzu kann der AG auch durchgehende Nachtumläufe (d.h. bis 4:00 Uhr des
Folgetages) übertragen. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einem Betriebshof der BVG,
diese befinden sich zur Zeit in:\n- Betriebshof C: Westfälischen Str. 73 in 10709
Berlin,\n- Betriebshof L: Siegfriedstr. 36-45 in 10365 Berlin,\n- Betriebshof
M: Müllerstr. 79 in 13349 Berlin,\n- Betriebshof B: Gradestr. 10 in 12347 Berlin,\n-
Betriebshof S: Am Omnibushof 1 in 13593 Berlin,\n- Betriebshof I: Indira-Gandhi-Str.98
in 13053 Berlin,\n- Betriebshof G: Greinerstr. 34, 12107 Berlin und\n- Betriebshof
F: Alt Friedrichsfelde 63b in 12683 Berlin.\n\nDer AG behält sich vor, während
der Vertragslaufzeit neue Betriebshöfe hinzuzunehmen oder auch benannte Betriebshöfe
aufzugeben.\n\n(5) Spätestens 3 Wochen im Voraus wird der AG vom AN die zu
erbringende Fahrleistung abrufen. Mit dem Abruf erhält der AN konkrete Angaben zu
der abzurufenden Fahrleistung. Dies erfolgt durch die Übersendung der sogenannten
Umlaufpläne oder der digitalen Bereitstellung dieser Pläne. Die Umlaufpläne enthalten
die zu erbringenden Fahrstunden sowie alle weiteren notwendigen Angaben zur Fahrleistung
(z.B. Linien, Ort und Zeit von Beginn und Ende der Leistung, Fahrpläne, Endstellen
usw.); ein beispielhafter Umlaufplan befindet sich in der Anlage A dieser Leistungsbeschreibung.
Darüber hinaus werden dem AN weitere Informationen, wie Linienführung, Fahrordnungen
an Endstellen etc. ebenfalls spätestens 3 Wochen vor dem Beginn einer Fahrleistung
übersendet. \n\n(6) Während der Leistungserbringung kann es zu Änderungen
bei der vorgenannten Leistung kommen, z.B. dem Fahrplan, der Nummern der Umläufe oder
der Streckenführung. Diese Änderung wird dem AN, insbesondere, wenn sie zu einer Leistungsminderung
oder -erhöhung führen, grundsätzlich spätestens 3 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich
oder elektronisch (per E-Mail genügt) mitgeteilt.\n\n(7) Kurzfristige unvorhersehbare
Änderungen der Fahrleistung, insbesondere Umlauf- und Fahrplanänderungen sowie Änderungen
der Linienführung z.B. aufgrund von Bau- und Verkehrsmaßnahmen werden umgehend nach
Bekanntwerden dem AN schriftlich oder bei Gefahr im Verzug bzw. in dringenden, unaufschiebbaren
Fällen den benannten Ansprechpartnern des AN und - soweit diese nicht erreicht werden
können - dem betroffenen Fahrpersonal durch die Betriebsleitstelle Omnibus (BLO) mündlich
mitgeteilt. \n\n(8) Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen
oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht
für den Linienverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung
auch für den Schienenersatzverkehr des AG nutzen.\n\n\nWeitere Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen
und deren Anlage.