Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt
neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).\n\n2. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))u. des Aktenzeichens INF2-0558-2023 zu erfolgen.\nAuskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,die bis spätestens 5 Arbeitstage
vor Beendigung des Teilnahmewettbewerbs an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform\n(vgl. Ziff. I.3) eingegangen
sind. \nDer Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten.
Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige\nInformationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen.\n\n3.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch
den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.\n\n4. Der Auftraggeber weist darauf
hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht
wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig,
unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.\n\n5. Zu Kooperationsformen im
vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt,
ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung
einzureichen, aus der sich auch die\ngesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff.
III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder
der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen
Bewerberauswahl zur\nBietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.\nDie
unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen
einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter\nder BewGe haben/hat zu erklären,
dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich\nzweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen,
sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt
zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.\n\n8. Beabsichtigt der
Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen\nLeistungsfähigkeit auf andere
Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen ebenfalls\nmit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter
Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der
gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit
sich\nAngaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen,
ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist
mit\ndem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen,
nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.\nBei einer Bezugnahme
auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu\nbestätigen, dass
es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe haftet.\nBeabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf
vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer)
im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.\n\n9.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt.
Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die\nVergabeplattform
gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform
ist erforderlich. Bei nicht zutreffenden Formblättern kennzeichnen Sie diese.\n\n10.
Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen
Daten einzuhalten. Für die\nÜbermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben
natürlicher\nPersonen)