Beschreibung: 1. Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen. Die geeigneten
Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare
Einrichtungen/ Objekte, wie z. B. Obdachlosenunterkünfte, Studentenwohnheime, Unterkünfte
für unbegleitete Minderjährige u. ä. beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende
Angaben/ Beschreibungen zu machen: − Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort),
− Art des Objektes, − Nutzung des Objektes, − Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche)
− Auftragsgegenstand, − Anzahl und Anteil des selbst eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
− Anzahl und Anteil des von Unterauftragsnehmer eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
− Angaben zum Unterauftragnehmer (Name, Anschrift, Ansprechpartner), − Leistungsbeginn
und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), − Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
(Als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung
(Anlage 1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage
2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen.), −
Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und
Telefonnummer (vgl. Vordruck 1). Mindestanforderungen: − Mindestens drei unterschiedliche
Referenzen bezogen auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte,
wie z.B. Obdachlosenunterkünfte, Studentenwohnheime, Unterkünfte für unbegleitete
Minderjährige u.ä. − Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens
neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen,
wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag
der EU- Bekanntmachung) erbracht werden. − Das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen.
2. Zusicherung der unverzüglichen Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung
(Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise
aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen (vgl. Vordruck 1). Mindestanforderungen:
- Unverzügliche (spätestens mit Leistungsbeginn) Vorlage der nach der Leistungs- und
Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall
geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen. 3. Erklärung,
aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl an Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz
VZÄ in dem Unternehmen, entsprechend Art 5 der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EC,
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Angaben getrennt pro Jahr), mit Angaben
zu: − durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz, − durchschnittliche
Anzahl Wachpersonen in Vollzeit − durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit
− durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job − durchschnittliche Anzahl der
weiblichen Wachpersonen, − durchschnittliche Anzahl der Wachpersonen mit Unterrichtung
nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung), − durchschnittliche Anzahl der Wachpersonen
mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO, − durchschnittliche Anzahl der Wachpersonen
mit Schulung zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1). 4. Beschreibung der Maßnahmen
im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o.ä., sowie Eigenerklärung,
dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 bzw. eine vergleichbare Zertifizierung
nachweislich besteht. (vgl. Vordruck 1). Mindestanforderung: - Nachweis einer Zertifizierung
auf der Grundlage DIN EN ISO 9001:2015 durch eine zugelassene Stelle (DAkkS Logo und
Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare
Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung, nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind vorzulegen. 5. Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11
oder DIN 77200-1:2022-10. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
einen vergleichbaren Nachweis in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen (vgl. Vordruck 1). Mindestanforderung:
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 oder DIN 77200-1:2022-10 durch
eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung
in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in
dem sie ansässig sind, vorzulegen. 6. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen
als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU). Angabe, welche Unterverträge
bisher mit welchen Subunternehmen in Kooperation erfüllt wurden (vgl. Vordruck 1).