Zusätzliche Informationen: 1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB\nSektorenauftraggeber und unterliegt
dem GWB und der\nSektVO\nsowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz\n(BerlAVG).\n2.Die
Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat\nausschließlich unter Nutzung
der Funktionalität der\nVergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung\nder
Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1-0197-2023\nzu erfolgen.\n3.
Der AG behält sich vor, zu den Teilnahmeunterlagen nur solche Fragen zu beantworten,
die bis zum 18.07.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete\nStelle unter Nutzung
der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)\neingegangen sind. Des Weiteren behält sich
der AG vor nach Abschluss des Teilnahmewettwerbs - und nach Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bieterfragen nur bis zum 30.08.2023 zu beantworten, die unter Ziffer I.1) bezeichnete\nStelle
unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)\neingegangen sind.\n\nMündliche
Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird\netwaige Informationen (auch die
Formulare) u. Beantwortung\nvon Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige\nKlarstellungen
des AG, die das Vergabeverfahren betreffen,\nauf der Plattform veröffentlichen.\nDer
AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den\nvorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen u. Klarstellungen\ndes AG sowie Antworten von Fragen zum
Vergabeverfahren zu\nnutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten\nFormulare
verwenden, ausfüllen und durch die geforderten\nAngaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis\nauf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.\n4.Mit
der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/\ndie Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme
durch den AG zu\nden jeweiligen Referenzgebern zu.\n5.Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass allein der Inhalt der\nvorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist,\nwenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren\nBekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der\nBekanntmachungstext in diesen zusätzlichen\nBekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert\nwiedergegeben wird.\n6.Sofern
ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist\nmit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern der\nBietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen,
aus der sich auch die\ngesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser\nBekanntmachung
im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher\nMitglieder der Bietergemeinschaft, ein
bevollmächtigter\nVertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer\nArbeitsgemeinschaft
zusammenzuschließen, ergibt.\nBietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen.\nMitglieder
einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als\nEinzelbieter und als Mitglieder
einer weiteren\nBietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer\nIII.1.1)
bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei\nVorliegen einer Bietergemeinschaft
für jedes Mitglied der\nBietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.\nBietergemeinschaften
haben darüber hinaus eine Erklärung\nfolgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder
der\nBietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft\nhaben/hat
zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen\n§ 1 GWB darstellt. Darüber
hinaus ist von den Mitgliedern der\nBietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser
zu erklären,\ninwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich\nzweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht\nallein um die Auftragsvergabe
zu bewerben. Der AG stellt\nhierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen\nverwiesen
werden.\n7.Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer\nBietergemeinschaft,
sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und\nfinanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit\nauf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer
/\nkonzernverbundener Unternehmen) zu berufen\n(Eignungsleihe),\nso sind
die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen\nfür die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten\nFormular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die\nLeistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter\ngesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung
der\nanderen Unternehmen\nvorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich\nabgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden\nKapazitäten
der Dritten nachgewiesen wird.\nBei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen\nUnternehmens
im Hinblick auf die wirtschaftliche oder\nfinanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
dieses ausdrücklich zu\nbestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam\nfür
die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der\nEignungsleihe haftet.\nBeabsichtigt
der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende\nNachweise/Angaben /Erklärungen für die
erforderliche\nberufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder\nBefähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche\nErfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer
Unternehmen\nin Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu\nbestätigen,
dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im\nAuftragsfall erbringen wird,
für die diese Kapazitäten benötigt\nwerden.\n8.Der Auftraggeber hat für die
Einreichung des Angebotes\nFormulare erstellt. Diese sind für die Einreichung
des\nAngebotes zu verwenden und über die\nVergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
Eine vorherige\nRegistrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die\nAngebotsabgabe
erforderlich.\n9.Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.\nZiffer IV.2.2)
über die Vergabeplattform in Textform eingereicht\nwerden.\n10. Im Rahmen
der Angebotsfrist wird der AG mit jedem zugelassenen Bieter einen Termin zur Besichtigung
von Fahrzeugen vereinbaren (32. KW Terminabstimmung für Besichtigung in KW 33). Ggf.
erfolgt in diesem Zusammenhang eine Spezifizierung der Dokumente für die Musterein-
und -umbauten.