BIM_München Hackebrücke - Erweiterung Verkehrsstation - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38665
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM_München Hackebrücke - Erweiterung Verkehrsstation - Planungsleistungen
München Hackerbrücke - Erweiterung Verkehrsstation - Planungsleistungen in BIM (Lph 1+2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM_München Hackebrücke - Erweiterung Verkehrsstation - Planungsleistungen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München Hackebrücke - Erweiterung Verkehrsstation - Planungsleistungen in BIM (Lph 1+2)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ4
Datenaustausch mit vom AG zur Visualisierung beauftragten GrandeMedia - Agentur für Digitales Marketing inkl
• Abstimmung mit der Projektleitung der GrandeMedia Agentur
• BIM-Modell in verschieden Formate importieren
• Datenaustausch mit der Medienagentur
sowie die Anpassung der Bahnsteigbreite nach Abgabe der Vorplanung im BIM Modell für die Abstimmung der Vorplanung mit
Dritten (LHM, ZOB, usw.), da die Einführung der neuen RIL813.02 erst zum 01.12.2022 wirksam wurde
Es handelt sich um Anpassung des durch die Planung erstellten BIM Modells auf Wunsch des Auftraggebers. Der AN hat dazudie Daten in seinem Koordinationsmodell gesamthaft anzupassen. Eine Weitergabe des Koordinationsmodells undWeiterbearbeitung durch Dritte ist sowohl in technischer Hinsicht (verschiedene Fomate, Programme), als auch in wirtschaftlicherHinsicht (Einarbeitung, Datenimporte, etc.) nicht ohne erheblichen Zusatzaufwand möglich.