Tower Generalplaner NT30 - NA81, NA83, NA85, NA86
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Generalplaner NT30 - NA81, NA83, NA85, NA86
Architekten/innen als Generalplaner/innen mit Tragwerksplaner/innen und Planer/innen der Technischen Ausrüstung für die Öffnung des Flughafengebäudes Tempelhof – Tower THF
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Gegenstand des Wettbewerbs war die Öffnung des Towers im Kopfgebäude (Kopfbau West/ KBW) am Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Das markante Treppenhaus, die oberste Gebäudeebene, das Dach und der Tower – sollen öffentlich zugänglich gemacht und barrierefrei erschlossen werden. Hauptziele der Maßnahme sind die Schaffung eines neuen Zugangs, die Erschließung der neu zu planenden Dachterrasse und die Sanierung des Towers zum begehbaren Aussichtspunkt. Als weitere Nutzung soll ein Raum für Ausstellungen und kleinere Events die Attraktivität erhöhen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Biel
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
NA81 (Prüfung wirtschaftlich begründeter Nachträge von ausführenden Firmen in der Lph8), NA83 (Umsetzung des Signaletikkonzeptes), NA85 (Planung und Realisierung der Zugangskontrolle / Vereinzelungsanlage und Videoüberwachung Stufe 4-5 (Lph8-9), NA86 (Leistung der Standzeitverlängerung des Bauschildes
Ort: Biel
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
NA81 (Prüfung wirtschaftlich begründeter Nachträge von ausführenden Firmen in der Lph8), NA83 (Umsetzung des Signaletikkonzeptes), NA85 (Planung und Realisierung der Zugangskontrolle / Vereinzelungsanlage und Videoüberwachung Stufe 4-5 (Lph8-9), NA86 (Leistung der Standzeitverlängerung des Bauschildes
Ein Wechsel des Auftragnehmers und somit ein Einarbeiten und Koordinieren neuer externer Büros ist dadurch mit enormem Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Einarbeitung würde den Terminplan der Gesamtmaßnahme weiter verzögern und so zu weiteren Folgekosten führen.Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen weiteren mind. 6- monatigen Zeitverzug bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhö-hung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.Weiterhin ist es nach Erfahrung der AG unwahrscheinlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Angebot für diese verhältnismäßig kleinteiligen Einzelleistungen eingehen würde. In diesem Fall handelt es sich um eine Weiterführung der eigenen Leistungen durch bereits am Standort tätige Büros. Diese Konstellation führt dazu, dass der Inhalt