Aufnahme in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für F&W Fördern & Wohnen im Open-House-Verfahren
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidenkampsweg 98
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufnahme in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für F&W Fördern & Wohnen im Open-House-Verfahren
Aufnahme in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für F&W Fördern & Wohnen im Open-House-Verfahren
Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sogenanntes Open-House-Modell. Für die Bekanntgabe eines Open-House-Modells existiert kein Formular, vor diesem Hintergrund wird das Formular für ein Offenes Verfahren verwendet.
Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
F&W beabsichtigt, alle interessierten und qualifizierten Dolmetschern in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für Dolmetschertätigkeiten aufzunehmen.
Die Auftraggeberin bieten allen interessierten Dolmetschern, die die notwendigen Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die Aufnahme in einen Sprachmittlerpool an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.01.2024, er endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 31.12.2025. Ein Abruf der Leistungen ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich. Der Sprachmittlerpool kann mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Sprachmittlerpoolaufnahme erfolgt mit allen interessierten Dolmetschern, die ihre Eignung durch die Abgabe der notwendigen Unterlagen (zu finden unter https://www.foerdernundwohnen.de/unterkuenfte/sprachmittler) und durch das dort beschriebene "Screening" nachgewiesen haben. Die Dolmetscher bieten mit der Abgabe der Eignungsunterlagen ihre Leistungen verbindlich zu den festgesetzten Konditionen an.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann anschließend mehrmals um 1 Jahr verlängert werden. Die Aufnahme in den Sprachmittlerpool kann während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen und tritt nach erfolgreicher Eignungsprüfung des Interessenten in Kraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Zulassung zum SMP handelt sich mangels öffentlichem Auftrag i. S. v. § 103 Abs. 5 GWB nicht um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung i. S. v. § 103 Abs. 5 GWB i. V. m. § 21 VgV. Allerdings stimmen die Marktteilnehmer mit ihrem Zulassungsantrag den einheitlichen Vertragsbedingungen für die Teilnahme am und dem Abruf aus dem SMP zu.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Eignungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich über die angegebene Kontaktstelle für den Sprachmittlerpool unter https://www.foerdernundwohnen.de/unterkuenfte/sprachmittler zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Ausgefüllte Eignungsunterlagen sind der Auftraggeberin per Mail an zu übermitteln.
Die Eignungsunterlagen werden ebenfalls unter https://www.foerdernundwohnen.de/unterkuenfte/sprachmittler zur Verfügung gestellt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jeder Dolmetscher, der die Eignungsvoraussetzungen erfüllt, wird in den Sprachmittlerpool aufgenommen.
Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Aufnahme in den Sprachmittlerpool ist der Nachweis der Eignungsvoraussetzung durch Einreichung der notwendigen Unterlagen.
Die Modalitäten zum Abruf der Leistungen ergeben sich aus den Unterlagen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland