Fahrgastzufriedenheitsbefragung bei der S-Bahn Berlin GmbH - November 2023 und 2024-2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stralauer Platz 29
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgastzufriedenheitsbefragung bei der S-Bahn Berlin GmbH - November 2023 und 2024-2026
Im Mai 2023 wurde erstmals die regelmäßig stattfindende Kundenzufriedenheitsstudie als „Vorstudie“ zu den künftig
durchzuführenden Fahrgastbefragungen genutzt, um ein optimales Design für die Folgestudien zu entwickeln. Das Design
und die Methodik wurden neu aufgesetzt und die Auswirkungen auf die Ergebnisse evaluiert. Im November 2023 findet die
turnusmäßige Herbstbefragung statt, die sowohl als eigenständige Studie als auch erstmals mit den Mai-Ergebnissen als
Jahresstudie durchgeführt und ausgeführt werden soll. In den Folgejahren bestehen die Fahrgastzufriedenheitsstudien aus
zwei in verkehrstypischen Zeiträumen (Mai und November) durchzuführenden Erhebungszeiträumen, deren Grundlage eine
Jahresstichprobe ist. Zur Realisierung dieser Fahrgastbefragungen suchen wir einen qualifizierten und geeigneten
Dienstleister.
Gegenstand der Ausschreibung ist es,
- die Studie im November 2023 analog der durchgeführten Mai-Studie zu realisieren,
- die Jahresstudien 2024 – 2026 nach analoger Meth
siehe ll.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter ll.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der
eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich
darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6
Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben
zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse
zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens
schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Der Gesamtwert des Angebots zur Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge
werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des
Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des
Beschaffungs- bzw. Auftragswerts den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen
bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben
Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.