Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-144-14-BüRat
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Ort: Kreßberg
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode
Ort: Kreßberg
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Nachtrag zum bestehenden Vertrag „Durchführung von bis zu drei Bürgerräten auf Bundesebene in der 20. Wahlperiode“ (ZR5-1133-2022-144-14-BüRat): weitere Vertragsanpassung und Vertragsänderung
Die zusätzlichen Leistungen können nicht in der Kürze der Zeit bis zur bereits terminierten zweiten Präsenzsitzung des ersten Bürgerrates sowie der zuvor geplanten Redaktionssitzung am Markt ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung würde Verzögerungen und Kostensteigerungen bei der Durchführung des ersten Bürgerrates zur Folge haben. Der Auftragnehmer hat bereits in einem erheblichen Maß Vorleistungen aus dem Ursprungsvertrages erbracht und auch bereits ein Detailkonzept zum Ablauf und zu weiteren Aspekten der Umsetzung und Ausgestaltung des ersten Bürgerrats erstellt. Es sollen lediglich Teilleistungen des Ursprungsvertrages an einen zwischenzeitlich veränderten Bedarf angepasst werden. Kein anderes Unternehmen am Markt wäre in der Lage, diese zusätzlichen Leistungen in der Kürze der Zeit zu erbringen.