Hilfsmittelplattform 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markgrafenstraße 22 (Rechtssitz)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfsmittelplattform 2024
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Nutzung einer Online-Plattform zur vollumfänglichen Abwicklung der Hilfsmittelsachbearbeitung, sowie die Anbindung von Applikationen, die diese Abwicklung unterstützen, ab dem 01. Juli 2024 für einen Zeitraum von vier Jahren, mit der Option der Verlängerung um zweieinhalb Jahre (30 Monate), zu beschaffen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Nutzung einer Online-Plattform zur vollumfänglichen Abwicklung der Hilfsmittelsachbearbeitung, sowie die Anbindung von Applikationen, die diese Abwicklung unterstützen, ab dem 01. Juli 2024 für einen Zeitraum von vier Jahren, mit der Option der Verlängerung um zweieinhalb Jahre (30 Monate), zu beschaffen. Zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes wird eine webbasierte, flexible Standardlösung gesucht, die gleichzeitig die Nutzung eines webbasierten Vertragsbeitrittsverfahrens nach § 127 SGB V, sowie einem elektronischen Kostenvoranschlagverfahrens in Verbindung mit einem elektronischen Genehmigungsverfahren und optional einem elektronischen Abrechnungsverfahren gemäß § 302 SGB V beinhaltet. Die zur Nutzung benötigte Online-Plattform enthält alle erforderlichen Schnittstellen und Datenbanken, in der dafür notwendigen Hard- und Software- sowie Infrastruktur nebst erforderlichen Vernetzungen zur Erreichung der Ziele.
Ziel ist die Annahme und Abwicklung von elektronischen Kostenvoranschlägen für die Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des SGB V nach den jeweils aktuell geltenden standardisierten und individualisierbaren Rollen- und Rollensystemen sowie die Systemkommunikation mit multiplen Schnittstellen der Auftraggeberin.
Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Qualität des Verfahrens an sich, sowie die Optimierung von direkten oder indirekten Prozessen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang der benötigten Leistungen ergeben sich aus Ziff. 2.1 der Anlage "Leistungsbeschreibung".
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2,5 Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Für eine wirksame Verlängerung muss die Erklärung spätestens zum 31. März des Jahres, in dem der Vertrag sonst enden würde, per E-Mail beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2030.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) –
in Kopie.
2) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“ – im Original.
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen; c)
es wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.
Der Umsatz muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens EUR 500.000 betragen haben.
1) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage
„Referenzliste des Unternehmens“ – im Original
2) Eigenerklärung über einen Partnerschaftsvertrag mit der
BITMARCK Software GmbH gemäß Anlage „Eigenerklärung Partnerschaftsvertrag BITMARCK“ – im Original.
1. Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:
a. Alle Referenzaufträge müssen die Bereitstellung einer eKV Plattform zur Abwicklung von elektronischen Kostenvoranschlägen im Hilfsmittelbereich im Sinne der Leistungsbeschreibung betreffen.
b. Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2020-2023 kommen.
2. Folgende Mindestanforderungen gelten nur für jeweils eine Referenz, wobei diese zusätzlichen Mindestanforderungen nicht zwingend durch getrennte Referenzen erfüllt werden müssen, sie können auch in einem oder zwei Referenzaufträgen kumuliert vorliegen:
a. Ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ausgeführt worden sein.
b. Eine Referenzauftrag muss für eine gesetzliche Krankenkasse erbracht worden sein.
c. Ein Referenzauftrag muss den Einsatz von Rollen- und Rollensystemen zur automatischen Fallabwicklung beinhalten. (Dies ist über die Beschreibung der Rollen, die Fallzahl der automatisierten Abwicklung je nach Produktgruppe für ein Referenzjahr anzugeben).
3. Bestehender Partnerschaftsvertrag mit Zugriff auf die erforderlichen Schnittstellen mit der BITMARCK Software GmbH
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).
Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 11.12.2023 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. (...) (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135
Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland