Hilfsmittelplattform 2024

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 22 (Rechtssitz)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://subreport.de/E28343163
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://subreport.de/E28343163
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hilfsmittelplattform 2024

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75311000 Krankenkassenleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Nutzung einer Online-Plattform zur vollumfänglichen Abwicklung der Hilfsmittelsachbearbeitung, sowie die Anbindung von Applikationen, die diese Abwicklung unterstützen, ab dem 01. Juli 2024 für einen Zeitraum von vier Jahren, mit der Option der Verlängerung um zweieinhalb Jahre (30 Monate), zu beschaffen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Nutzung einer Online-Plattform zur vollumfänglichen Abwicklung der Hilfsmittelsachbearbeitung, sowie die Anbindung von Applikationen, die diese Abwicklung unterstützen, ab dem 01. Juli 2024 für einen Zeitraum von vier Jahren, mit der Option der Verlängerung um zweieinhalb Jahre (30 Monate), zu beschaffen. Zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes wird eine webbasierte, flexible Standardlösung gesucht, die gleichzeitig die Nutzung eines webbasierten Vertragsbeitrittsverfahrens nach § 127 SGB V, sowie einem elektronischen Kostenvoranschlagverfahrens in Verbindung mit einem elektronischen Genehmigungsverfahren und optional einem elektronischen Abrechnungsverfahren gemäß § 302 SGB V beinhaltet. Die zur Nutzung benötigte Online-Plattform enthält alle erforderlichen Schnittstellen und Datenbanken, in der dafür notwendigen Hard- und Software- sowie Infrastruktur nebst erforderlichen Vernetzungen zur Erreichung der Ziele.

Ziel ist die Annahme und Abwicklung von elektronischen Kostenvoranschlägen für die Versorgung mit Hilfsmitteln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des SGB V nach den jeweils aktuell geltenden standardisierten und individualisierbaren Rollen- und Rollensystemen sowie die Systemkommunikation mit multiplen Schnittstellen der Auftraggeberin.

Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Qualität des Verfahrens an sich, sowie die Optimierung von direkten oder indirekten Prozessen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang der benötigten Leistungen ergeben sich aus Ziff. 2.1 der Anlage "Leistungsbeschreibung".

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation gem. Anlage "Aufgabenstellung Qualität" / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2,5 Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Für eine wirksame Verlängerung muss die Erklärung spätestens zum 31. März des Jahres, in dem der Vertrag sonst enden würde, per E-Mail beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2030.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gemäß Vergabeunterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:

1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate) –

in Kopie.

2) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“ – im Original.

a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des

Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen; c)

es wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Umsatz muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens EUR 500.000 betragen haben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage

„Referenzliste des Unternehmens“ – im Original

2) Eigenerklärung über einen Partnerschaftsvertrag mit der

BITMARCK Software GmbH gemäß Anlage „Eigenerklärung Partnerschaftsvertrag BITMARCK“ – im Original.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:

a. Alle Referenzaufträge müssen die Bereitstellung einer eKV Plattform zur Abwicklung von elektronischen Kostenvoranschlägen im Hilfsmittelbereich im Sinne der Leistungsbeschreibung betreffen.

b. Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2020-2023 kommen.

2. Folgende Mindestanforderungen gelten nur für jeweils eine Referenz, wobei diese zusätzlichen Mindestanforderungen nicht zwingend durch getrennte Referenzen erfüllt werden müssen, sie können auch in einem oder zwei Referenzaufträgen kumuliert vorliegen:

a. Ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ausgeführt worden sein.

b. Eine Referenzauftrag muss für eine gesetzliche Krankenkasse erbracht worden sein.

c. Ein Referenzauftrag muss den Einsatz von Rollen- und Rollensystemen zur automatischen Fallabwicklung beinhalten. (Dies ist über die Beschreibung der Rollen, die Fallzahl der automatisierten Abwicklung je nach Produktgruppe für ein Referenzjahr anzugeben).

3. Bestehender Partnerschaftsvertrag mit Zugriff auf die erforderlichen Schnittstellen mit der BITMARCK Software GmbH

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/12/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/04/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/12/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).

Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 11.12.2023 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.

Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.

Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.

Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in

Textform zu informieren. (...) (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach

Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt

sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135

Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser

Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der

Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt

der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.

der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s. Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2023