Identifizierungsleistungen für sign-me, ECA-2023-082 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-082
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstr. 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.d-trust.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Identifizierungsleistungen für sign-me, ECA-2023-082
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung von Identifizierungsleistungen nach eIDAS per VideoIdent und Vor-Ort-Identifizierung für die Erstellung qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen.
Das gesamte Auftragsvolumen beläuft sich je Fachlos auf:
Los 1: 460.000 Ident-Vorgänge,
Los 2: 48.000 Ident-Vorgänge.
Hierbei handelt es sich gleichfalls um die Höchstmengen je Fachlos
Identifizierung von natürlichen Personen nach eIDAS per VideoIdent
D-Trust GmbH Kommandantenstraße 15 10969 Berlin Der Leistungsort wird durch die konkrete Identifizierungsleistung bestimmt.
Nutzer sollen die Möglichkeit haben, sich zum Anlegen eines sign-me Kontos in einer Video-Sitzung identifizieren zu lassen.
Identifizierung von natürlichen Personen nach eIDAS per Vor-Ort-Ident
D-Trust GmbH Kommandantenstraße 15 10969 Berlin Der Leistungsort wird durch die konkrete Identifizierungsleistung bestimmt.
Nutzer sollen die Möglichkeit haben, sich zum Anlegen eines sign-me Kontos vor Ort durch geschulte Mitarbeiter der Kunden des Auftraggebers identifizieren zu lassen (Vor-Ort-Ident / POS Ident).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“