SBA-UX Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10036
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kbk Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
SBA-UX
Im Rahmen des vorliegenden Auftrags ist es das Ziel, mit geeigneten UX/UI-Methoden die Komplexität und
Kritikalität aller Bedienhandlungen der Anwender einer Software herauszuarbeiten, zu analysieren und daraus
hinsichtlich der Handhabung und visuellen Wahrnehmung ein Design für eine Bedienoberfläche (GUI) der
Steuerungssoftware einer Streckenbeeinflussungsanlage "SBA" (Embedded Device) zu erstellen, welches für
Innovation und einfache Bedienbarkeit steht. Hinsichtlich neuer Medien wie z.B. Gestensteuerung oder KI-Verfahren soll das Design Maßstäbe setzen. Das Design ist mit Abschluss des vorliegenden Auftrags in einem
Zustand, dass es an einen Entwickler zur technischen Umsetzung übergeben werden kann.
Die Steuerungssoftware selbst sowie GUI-Entwicklerleistungen zur technischen Umsetzung des Designs
werden Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung (voraussichtlich "SBA-UZ") sein. Diese Vergabe erfolgt
der hier zugrundliegenden Ausschreibung nachgelagert, sodass ein UX/UI- Design in Abstimmung mit den
Entwicklern der jeweiligen Systeme stattfinden kann.
(Hinweis zum Zusammenhang zwischen dem hiesigen Verfahren "SBA-UX" und dem zukünftig, gesondert
erfolgenden Verfahren "SBA-UZ": Das Verfahren "SBA-UZ" wird aufgrund der dort erforderlichen
Softwareentwicklungsleistungen voraussichtlich ein deutlich höheres Auftragsvolumen beinhalten und adressiert
daher andere Marktteilnehmer bzw. andere Kreise an potentiellen Auftragnehmern.
Abschnitt IV: Verfahren
Jedes P-Kriterium wird im Planungswettbewerb anhand einer relativen Bewertungsmethode unter Zugrundelegung folgender Punkteskala bewertet. Dabei werden die Planungsentwürfe der drei Bewerber im Hinblick auf die Erfüllung der unten dargestellten Ziele der P-Kriterien miteinander verglichen:
0 Punkte Ungenügender Erfüllungsgrad: Methodische Lösungsansätze nicht erkennbar.
1 Punkt Mangelhafter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt erheblich eingeschränkte Lösungsansätze erkennen.
2 Punkte Ausreichender Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt eingeschränkte Lösungsansätze erkennen.
3 Punkte Befriedigender bzw. durchschnittlicher Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt vertretbare Lösungsansätze erkennen.
4 Punkte Guter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt gute Lösungsansätze erkennen.
5 Punkte (=Idealerfüllung) Sehr guter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt hervorragende Lösungsansätze erkennen.
P-Kriterien:
1. Reduzierung von Komplexität (40%)
2. Vision Gesamtbild Videowall (30%)
3. Ästhetik (15%)
4. Verständnis des Gesamtprojekts (15%)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Wilhelm-Bleyle-Straße 10
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über das Ergebnis des nachgelagerten Verhandlungsverfahrens gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 Var. 2 VgV erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 39 VgV.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff GWB.
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der
Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens
10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu
vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.