SBA-UX Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10036

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kbk Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Betrieb und Unterhaltung von Straßen und deren Ausstattung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SBA-UX

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10036
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72244000 Prototyping
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des vorliegenden Auftrags ist es das Ziel, mit geeigneten UX/UI-Methoden die Komplexität und

Kritikalität aller Bedienhandlungen der Anwender einer Software herauszuarbeiten, zu analysieren und daraus

hinsichtlich der Handhabung und visuellen Wahrnehmung ein Design für eine Bedienoberfläche (GUI) der

Steuerungssoftware einer Streckenbeeinflussungsanlage "SBA" (Embedded Device) zu erstellen, welches für

Innovation und einfache Bedienbarkeit steht. Hinsichtlich neuer Medien wie z.B. Gestensteuerung oder KI-Verfahren soll das Design Maßstäbe setzen. Das Design ist mit Abschluss des vorliegenden Auftrags in einem

Zustand, dass es an einen Entwickler zur technischen Umsetzung übergeben werden kann.

Die Steuerungssoftware selbst sowie GUI-Entwicklerleistungen zur technischen Umsetzung des Designs

werden Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung (voraussichtlich "SBA-UZ") sein. Diese Vergabe erfolgt

der hier zugrundliegenden Ausschreibung nachgelagert, sodass ein UX/UI- Design in Abstimmung mit den

Entwicklern der jeweiligen Systeme stattfinden kann.

(Hinweis zum Zusammenhang zwischen dem hiesigen Verfahren "SBA-UX" und dem zukünftig, gesondert

erfolgenden Verfahren "SBA-UZ": Das Verfahren "SBA-UZ" wird aufgrund der dort erforderlichen

Softwareentwicklungsleistungen voraussichtlich ein deutlich höheres Auftragsvolumen beinhalten und adressiert

daher andere Marktteilnehmer bzw. andere Kreise an potentiellen Auftragnehmern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Jedes P-Kriterium wird im Planungswettbewerb anhand einer relativen Bewertungsmethode unter Zugrundelegung folgender Punkteskala bewertet. Dabei werden die Planungsentwürfe der drei Bewerber im Hinblick auf die Erfüllung der unten dargestellten Ziele der P-Kriterien miteinander verglichen:

0 Punkte Ungenügender Erfüllungsgrad: Methodische Lösungsansätze nicht erkennbar.

1 Punkt Mangelhafter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt erheblich eingeschränkte Lösungsansätze erkennen.

2 Punkte Ausreichender Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt eingeschränkte Lösungsansätze erkennen.

3 Punkte Befriedigender bzw. durchschnittlicher Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt vertretbare Lösungsansätze erkennen.

4 Punkte Guter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt gute Lösungsansätze erkennen.

5 Punkte (=Idealerfüllung) Sehr guter Erfüllungsgrad: Methodischer Ansatz lässt hervorragende Lösungsansätze erkennen.

P-Kriterien:

1. Reduzierung von Komplexität (40%)

2. Vision Gesamtbild Videowall (30%)

3. Ästhetik (15%)

4. Verständnis des Gesamtprojekts (15%)

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-205921

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
25/08/2023
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 3
Anzahl der beteiligten KMU: 3
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: UID GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Bleyle-Straße 10
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Über das Ergebnis des nachgelagerten Verhandlungsverfahrens gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 Var. 2 VgV erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 39 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff GWB.

Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung

des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der

Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der

Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens

10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,

bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers,

den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu

vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2023