Data Center Infrastructure, ECA-2023-012 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Data Center Infrastructure, ECA-2023-012
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur sicheren und schnellen Beschaffung von Cloud-Ressourcen
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur sicheren und schnellen Beschaffung von Cloud-Ressourcen, wie u. a. für Compute, Storage und Network auf Basis von public und dedicated cloud-Umgebungen, weiterhin ein Managed Enterprise Kubernetes als auch damit zusammenhängende (Dienst-)leistungen. Die Kapazitäten der Cloud-Ressourcen müssen sich flexibel erweitern lassen und an neue Bedürfnisse anpassungsfähig sein, um insbesondere die Kosten für die ITInfrastruktur dadurch stärker an den Geschäftsverlauf und den Bedarf des Auftraggebers zu koppeln.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH sowie Maurer Electronics Split d. o.o..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“