Gebäudereinigung an der Universität der Künste Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einsteinufer 43
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.udk-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.udk-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung an der Universität der Künste Berlin
Die Universität der Künste Berlin beabsichtigt, die Gebäudereinigung an den Standorten Einsteinufer 43, Salzufer 13 und Straße des 17. Juni 118 ab dem 01.01.2024 für die Dauer von 4 Jahren zu vergeben (Verlängerungen möglich, max. 6 Jahre insgesamt).
Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie ggf. im Einzelfall auf Abruf Grund- und Glasreinigungsleistungen.
Gegenstand der Reinigungsleistungen ist insbesondere die Reinigung der Fußböden, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.
Einsteinufer 43, 10587 Berlin
Standardlos
Optional werden im Einzelfall Grund- und Glasreinigungsleistungen abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung an der Universität der Künste Berlin
Postanschrift: Fasanenstraße 7-8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.grg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird aus Geheimhaltungsgründen mit einem Euro angegeben.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: