Wohnhausgruppen 7210 - Ingenieurleistungen für Instandsetzung und Modernisierung der Haustechnik Referenznummer der Bekanntmachung: GP-7120-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Ricarda Wesner
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1770
Fax: +49 304073-1781
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 7210 - Ingenieurleistungen für Instandsetzung und Modernisierung der Haustechnik
Die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG plant in ihrer Wohnhausgruppe 7210 in Berlin-Wedding die haustechnischen Anlagen Instand zu setzen bzw. zu erneuern.
Es handelt sich um eine Wirtschaftseinheit / Wohnhausgruppe (WHG) mit insgesamt 34 Aufgänge und 268 Wohneinheiten (WE) unter Denkmalschutz. Die Wohngebäude bleiben während der Arbeiten bewohnt.
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Unter anderem ist in allen Häusern eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro sowie Brand- und Schallschutz) inkl. Folgeleistungen durchzuführen
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
13349 Berlin-Wedding
Die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG ist ein Beteiligungsunternehmen der GESOBAU AG. Das Beschaffungsverfahren wird durch die GESOBAU AG durchgeführt. Auftraggeber wird die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Stufen:
Stufe I
- Das sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV
- Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung der Ausführungsplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VI
Das sind die Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VII
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VIII
Das sind die Leistungen zur Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IX
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Stufen I bis III.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Stufen ist für den Auftraggeber optional.
Definition der Stufen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppen 7210 - Ingenieurleistungen für Instandsetzung und Modernisierung der Haustechnik
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
- für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
- für sonstige Schäden (inkl. Umwelthaftpflicht): nach Bauvolumen 40%, mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich evtl. Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. 05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 haben.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mind 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.