Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und
qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und
Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten
Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die termin- und
qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und
Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren.
Die Ag-Leitpaste wird für die Herstellung von RFID-Antennen für elektronische Inlays in ID-Dokumenten
eingesetzt, welche in einem Rolle zu Rolle Zylinder-Siebdruckverfahren auf dünne und flexible Polycarbonat
(PC) Kunststofffolien aufgebracht wird.
Aufgrund der hohen Komplexität aller Prozessschritte zur Herstellung des gesamten Produktes (eID-Dokument)
werden an den Antennendruck, sowie an die Material-, Prozess- und Verarbeitungseigenschaften der AgLeitpaste insgesamt hohe Anforderungen gestellt. Die für den Antennendruck eingesetzte Ag-Leitpaste
muss neben dem Siebdruckprozess, auch alle weiteren nachfolgenden Prozessschritte zur Inlay- und
Dokumentenherstellung zuverlässig und ohne Funktionalitätsverlust überstehen. Dazu gehört u.a. die
Heißlamination des PC-Materials.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses
Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine
Mindestabnahmeverpflichtung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: 4th floor Kings Court
Ort: London Road, Stevenage
NUTS-Code: UKH23 Hertfordshire
Postleitzahl: SG1 2HG
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990