Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-006

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
14523300 Silber
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die termin- und

qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und

Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten

Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die termin- und

qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und

Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren.

Die Ag-Leitpaste wird für die Herstellung von RFID-Antennen für elektronische Inlays in ID-Dokumenten

eingesetzt, welche in einem Rolle zu Rolle Zylinder-Siebdruckverfahren auf dünne und flexible Polycarbonat

(PC) Kunststofffolien aufgebracht wird.

Aufgrund der hohen Komplexität aller Prozessschritte zur Herstellung des gesamten Produktes (eID-Dokument)

werden an den Antennendruck, sowie an die Material-, Prozess- und Verarbeitungseigenschaften der AgLeitpaste insgesamt hohe Anforderungen gestellt. Die für den Antennendruck eingesetzte Ag-Leitpaste

muss neben dem Siebdruckprozess, auch alle weiteren nachfolgenden Prozessschritte zur Inlay- und

Dokumentenherstellung zuverlässig und ohne Funktionalitätsverlust überstehen. Dazu gehört u.a. die

Heißlamination des PC-Materials.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Paste / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 85 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 3.300 kg geschätzt. Die

Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 3.960 kg. Bei Erreichen dieses

Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine

Mindestabnahmeverpflichtung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 038-112802
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DuPont (UK) Electronic Materials Ltd.
Postanschrift: 4th floor Kings Court
Ort: London Road, Stevenage
NUTS-Code: UKH23 Hertfordshire
Postleitzahl: SG1 2HG
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der

Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher

lediglich als Platzhalter zu verstehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/11/2023