Nexthink-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nexthink-Lizenzen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete
Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den
zugehörigen Support.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen
der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer
Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie
für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab
und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Für die Erledigung seiner Aufgaben in Verwaltung, Entwicklung und Produktion müssen die IT-Systeme des AG
hinsichtlich Qualität und Leistung von Arbeitsplatzgeräten, Betriebssystemen, Netzwerkzugriffen, Anwendungen
und Standortanbindungen uvm. erfasst werden. Hierzu benötigt der AG eine Software, um die Erfahrungen
in den Systemen erfassen und verfolgen zu können. Dabei ist es maßgeblich erforderlich, nicht nur bekannte
Chancen zu erkennen, sondern auch bisher unbekannte Fehler aufzuspüren und negative Trends feststellen zu
können.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die zeitlich befristete
Überlassung von Nutzungsrechten (Subscription-Lizenzen) für Produkte der Firma Nexthink sowie den
zugehörigen Support.
Nexthink ist Hersteller einer Client Monitoring Software für das Monitoring von IT-Systemen sowie zur Erfassung
und Erkennung von Ereignissen. Die Softwareplattform Nexthink gliedert dabei die verschiedenen Funktionen in
abgrenzbare Module, die entsprechend lizenziert werden können für die Nutzung durch Kunden.
Alle angebotenen Softwareprodukte und -dienste oder ähnliches müssen mindestens für die Verwendung in
Deutschland zugelassen sein.
Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung
verwiesen.
Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte kann neben der
Bundesdruckerei GmbH auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit
der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundene Unternehmen gemäß Anlage 10 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre
Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht:
D-Trust GmbH
genua GmbH
iNCO Sp. z o.o.
Xecuro GmbH
Maurer Electronics GmbH
Maurer Electronics Split d. o.o
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch
sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Serviceware-Kreisel 1
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990