Einführung, Organisation und Weiterentwicklung einer Engagement-Karte für Hamburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung, Organisation und Weiterentwicklung einer Engagement-Karte für Hamburg
Die Sozialbehörde hat im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie „Engagement für alle“ (Drs. 21/19311) und des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Engagement-Karte für Hamburg (Drs. 22/7238) einen Auftragnehmer/eine Auftragnehmerin gesucht, der/die die Einführung und Umsetzung einer Engagement-Karte für Hamburg in Absprache mit der Sozialbehörde durchführt und inhaltlich und technisch weiterentwickelt.
Die Sozialbehörde hat im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie „Engagement für alle“ (Drs. 21/19311) und des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Engagement-Karte für Hamburg (Drs. 22/7238) einen Auftragnehmer/eine Auftragnehmerin gesucht, der/die die Einführung und Umsetzung einer Engagement-Karte für Hamburg in Absprache mit der Sozialbe-hörde durchführt und inhaltlich und technisch weiterentwickelt. Der Auftragswert wurde oberhalb von 215.000 € netto geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.