Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Ost
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 190-593541)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/46052920
Fax: +49 421/46052999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvbn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Ammerland Ost
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Ammerland Ost ab dem 01.08.2024. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 348, 349, 370, 389, N31 und 347. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 1.975.000 Fahrplan-km/Jahr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden bzw. dass (weitere) (Batterie-)elektrische oder Hybridfahrzeuge oder andere Fahrzeuge mit innovativen Antrieben (z.B. Wasserstoff-, Brennstoffzellenbusse) eingesetzt werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.