Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130c Abs. 1 SGB V zu Ixekizumab , ATC-Code: L04AC13 für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): spectrumK GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): spectrumK GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130c Abs. 1 SGB V zu Ixekizumab , ATC-Code: L04AC13 für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Wirkstoff: Ixekizumab, ATC-Code: L04AC13; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen)
Frühester Vertragsbeginn ist der 01.09.2023 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 09.08.2023 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 31.08.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirkstoff: Ixekizumab, ATC-Code: L04AC13; Darreichungsform: Alle; Wirkstärke: alle; Packungsgröße: Alle (ohne Klinikpackungen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland