Kernzeitentelefonie

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 199-623761)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kernzeitentelefonie

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79510000 Telefonauftragsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit - kurz BIG direkt gesund - ist Deutschlands erste gesetzliche

Direktkrankenkasse mit 514.000 Versicherte (Stand Dezember 2022). BIG direkt gesund hat ihren Rechtssitz in Berlin, der Sitz der Hauptverwaltung ist Dortmund. Über 960 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern.

Die Auftraggeberin betreibt zur Erfüllung ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht gemäß §§ 13 bis 15 SGB I eine 24 Stunden-Hotline für ihre Versicherten. Diese ist mit eigenen Mitarbeitern besetzt.

Zur Sicherstellung ihrer Erreichbarkeit in den Kernzeiten beabsichtigt die Auftraggeberin, bei Telefonaten, die nicht von den Mitarbeitern der Auftraggeberin in dieser Zeit angenommen werden können – dem sogenannten „Überlauf“ -, auf die unterstützenden Kommunikationsleistungen eines externen Service-Center-Dienstleisters zurückzugreifen.

Die Aufgabenübertragungen und Auslagerung erfolgt nach §§ 197b SGB V, 97 SGB X, d.h. bei den

auszulagernden Tätigkeiten handelt es sich ausschließlich um unterstützende Hilfstätigkeiten im Bereich des

schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 199-623761

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: e) der Mindestanforderungen
Anstatt:

e) Ein Referenzauftrag muss sich auf die Erbringung von

Leistungen für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung beziehen

muss es heißen:

e) Ein Referenzauftrag muss sich auf die Erbringung von Leistungen für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung oder eine private Versicherung aus dem Bereich der Lebensversicherungen wie z. B. die private Unfallversicherung beziehen. Nicht aus-reichend ist ein Referenzauftrag aus dem Bereich der privaten Sachversicherung.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: