Markterkundung im Rahmen des Beschaffungsvorhabens „Feinspezifikation und Implementierung einer webbasierten Datenbankanwendung zur digitalen Vorgangsbearbeitung (für die Plankammer des Landes Berlin)“
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung im Rahmen des Beschaffungsvorhabens „Feinspezifikation und Implementierung einer webbasierten Datenbankanwendung zur digitalen Vorgangsbearbeitung (für die Plankammer des Landes Berlin)“
Die Abteilung I der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) führt eine Markterkundung mit dem Ziel durch, das Leistungsspektrum kommerzieller Anbieter zum Thema „digitale Vorgangsbearbeitung“ zu erfassen. Auf diesem Wege möchten wir Sie auf die von uns veröffentlichte Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV aufmerksam machen und Sie um Ihre Teilnahme an dieser bitten.
Hinweis:
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Hierbei wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt.
Berlin
Zu betrachtender Leistungsumfang:
1. Erstellung Feinkonzeption/Product Backlog und 2. Umsetzung der Anforderungen und Lieferung einer (webbasierten)Datenbankanwendung
Entweder als Konfiguration/Anpassung eines Produkts oder als Individualentwicklung, bspw. basierend auf einer Low-Code/No-Code-Plattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sowohl die Beteiligung als auch die Nichtbeteiligung an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an dem beabsichtigten Vergabeverfahren, welches zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll, nicht aus. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen.
Als Institution der öffentlichen Hand ist SenStadt verpflichtet, vor einer Auftragsvergabe die Regelungen des Vergaberechts anzuwenden. Diese vorgelagerte Bekanntmachung wurde zum Zwecke der Durchführung einer Markterkundung genutzt. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Fragebögen zur Markterkundung (anliegend).