Bekanntgabe eines Open House Verfahrens zur Teilnahme an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40
Fax: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe eines Open House Verfahrens zur Teilnahme an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 für alle seegehenden Schiffe, die einen Hafen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union anlaufen oder in diesem betrieben werden. Diesbezüglich Umsetzung und Anpassung zu den Finanzierungssystemen der Hafenauffangeinrichtungen zur Entsorgung von Abfällen von Schiffen an die neuen Vorgaben der Richtline. Die Freie und Hansestadt Hamburg richtet für Leistungserbringer ein Open House Verfahren als Zulassungssystem für die Beauftragungen ein. Der in Ziffer II1.5) sowie Ziffer II.2.6) angegebene Wert ist der geschätzte Jahreswert, der keine Verbindlichkeit entfaltet.
Mit diesem Beschaffungsauftrag wird die Neufassung der zum 01.01.2024 angepassten SchiffsAbgV auf der Grundlage des geänderten HmbSchEG umgesetzt. In der SchiffsAbgV sind die Rahmenbedingungen für die Erhebung einer Abgabe für die Entsorgung von Schiffsabfällen im Hamburger Hafen sowie die Auszahlung aus der Abgabe an die Hafenauffangeinrichtungen geregelt.
Die hier veröffentlichte Beschaffung dient insbesondere der Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit. Als durchgeführtes Open House Modell können nicht alle inhaltlichen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars umgesetzt werden. Dies betrifft u.a. die Termine für die Teilnahme sowie die Laufzeit des Open House Systems.
Demzufolge werden hier vorrangig die grundlegenden Modalitäten der Teilnahme für die Unternehmen an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem bekannt gemacht.
Nähreres bestimmt der Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und geeigneten Entsorgungsunternehmen. Der Vertrag schafft insoweit die Voraussetzung, um Unternehmen durch Bekanntmachung im Internet für die Beteiligung am Schiffsabfallentsorgungssystem zu autorisieren. Die Bekanntmachung ist aufzuheben, wenn die Vereinbarung von einer der Parteien gekündigt wird oder diese in sonstiger Weise endet.
Interessierte Unternehmen können sich mit der zuständigen Behörde unter:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
in Verbindung setzen.
Open House Modell. Die vergaberechtlichen Vorgaben zur Laufzeit sowie etwaigen Optionen und Verlängerungen finden insoweit keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.
Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.
Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231491
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.