Beschaffung einer Digital Experience Platform (DX-Platform/DXP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01_VV_DX-Plattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 3068926467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Digital Experience Platform (DX-Platform/DXP)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer DX-Plattform. Neben den grundsätzlichen Basisanforderungen an das traditionelle und headless Content Management System ergeben sich drei primäre Anforderungen der STADT UND LAND für die folgenden Bereiche:
• Zugriffe und Registrierung von Nutzenden sowie potenziellen Interessierten,
• allgemeine Kommunikationsmöglichkeiten mit STADT UND LAND Mitarbeitenden und Außenkommunikation,
• Integration von verschiedenen internen und externen Funktionen und Services
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer DX-Plattform. Neben den grundsätzlichen Basisanforderungen an das traditionelle und headless Content Management System ergeben sich drei primäre Anforderungen der STADT UND LAND für die folgenden Bereiche:
• Zugriffe und Registrierung von Nutzenden sowie potenziellen Interessierten,
• allgemeine Kommunikationsmöglichkeiten mit STADT UND LAND Mitarbeitenden und Außen-kommunikation,
• Integration von verschiedenen internen und externen Funktionen und Services
Bei der Umsetzung stehen allgemeine Funktionalitäten der DXP-Komponente (Anzeige und Verwaltung von Informationen für verschiedene Nutzendengruppen etc.) aber auch die Integration von Funktionalitäten anderer Komponenten (wie z.B. der SaaS-PropTech-Komponente im Fokus. Die Nutzenden sollen hierbei ein nahtloses „Look & Feel“-Erlebnis haben, auch wenn sie technisch auf verschiedene Komponenten oder Systeme zugreifen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Fachkonzept (siehe Anlagen) zu entnehmen.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter
innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw.
Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613