Umzugsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 3068926467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen
Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.
Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.
• Liefern und Verteilen von Verpackungs- und Beschriftungsmaterialien (Umzugsetiketten) gemäß Bedarf
• Bereitstellung aller zum Umzug notwendigen Hilfsmittel, Transportgeräte, Behälter,
• Verpackungsmaterial, Klebestreifen, Luftpolsterfolie, etc.
• Wahrnehmung von Vorortterminen zur Einschätzung der erforderlichen Umzugs- oder Einlagerungsmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die erforderlichen Mietergespräche in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Mieter.
• Fachgerechte Verpackung des Transportgutes soweit noch nicht durch den Auftraggeber erfolgt
• Branchenübliche Ladungssicherung
• Termin- und sachgerechter Transport
• Mitwirkung bei der Koordination und Steuerung des gesamten Umzugsablaufs durchentsprechende Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem jeweils betroffenen Mieter.
• Vertragen des Umzugsgutes an die vorgesehenen Zieladressen
Die Belade- und Entlade-Stellen liegen teilweise in öffentlich zugängigen Bereichen.
Verkehrstechnische Fragen sind durch den Auftragnehmer mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. dem Auftraggeber zu klären. Der Auftragnehmer wird alle notwendigen Genehmigungen, die er für die Erfüllung seiner Leistungen benötigt, einholen und entsprechende Absperrungen recht-zeitig kennzeichnen. Bei Bedarf ist bei der Durchführung eines Umzuges an öffentlichen Straßen durch das Umzugsunternehmen eine Halteverbotszone einzurichten.
Der Auftragnehmer hat sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob es im Projektzeitraum Hinderungs-gründe für die Realisierung gibt. Insbesondere davon betroffen sind Sonn- und Feiertage, Tage mit Fahr- und/oder Arbeitsverboten oder Ähnlichem, die den Umzug in der Durchführung behindern können. Entsprechende Genehmigungen wie Fahr- und Arbeitserlaubnis sind vom Auftragnehmer zeitgerecht einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613