Umzugsleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 3068926467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umzugsleistungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98392000 Umzugsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.

• Liefern und Verteilen von Verpackungs- und Beschriftungsmaterialien (Umzugsetiketten) gemäß Bedarf

• Bereitstellung aller zum Umzug notwendigen Hilfsmittel, Transportgeräte, Behälter,

• Verpackungsmaterial, Klebestreifen, Luftpolsterfolie, etc.

• Wahrnehmung von Vorortterminen zur Einschätzung der erforderlichen Umzugs- oder Einlagerungsmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die erforderlichen Mietergespräche in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Mieter.

• Fachgerechte Verpackung des Transportgutes soweit noch nicht durch den Auftraggeber erfolgt

• Branchenübliche Ladungssicherung

• Termin- und sachgerechter Transport

• Mitwirkung bei der Koordination und Steuerung des gesamten Umzugsablaufs durchentsprechende Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem jeweils betroffenen Mieter.

• Vertragen des Umzugsgutes an die vorgesehenen Zieladressen

Die Belade- und Entlade-Stellen liegen teilweise in öffentlich zugängigen Bereichen.

Verkehrstechnische Fragen sind durch den Auftragnehmer mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. dem Auftraggeber zu klären. Der Auftragnehmer wird alle notwendigen Genehmigungen, die er für die Erfüllung seiner Leistungen benötigt, einholen und entsprechende Absperrungen recht-zeitig kennzeichnen. Bei Bedarf ist bei der Durchführung eines Umzuges an öffentlichen Straßen durch das Umzugsunternehmen eine Halteverbotszone einzurichten.

Der Auftragnehmer hat sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob es im Projektzeitraum Hinderungs-gründe für die Realisierung gibt. Insbesondere davon betroffen sind Sonn- und Feiertage, Tage mit Fahr- und/oder Arbeitsverboten oder Ähnlichem, die den Umzug in der Durchführung behindern können. Entsprechende Genehmigungen wie Fahr- und Arbeitserlaubnis sind vom Auftragnehmer zeitgerecht einzuholen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 119-377075
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Zapf Umzüge GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2023