Trägerschaft zur organisatorischen und administrativen Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2023-ZVS-OV-III B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft zur organisatorischen und administrativen Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds
Der Dienstleistende bildet mit seiner Tätigkeit einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds. Die Leistung der Auftragnehmerin, des Auftragnehmers umfasst die organisatorische und administrative Umsetzung des Partizipationsfonds. Sie, er soll dabei in allen Phasen des Förderprogramms operativ tätig werden.
Berlin
Der Dienstleistende bildet mit seiner Tätigkeit einen zentralen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung des Berliner Partizipationsfonds. Die Leistung der Auftragnehmerin, des Auftragnehmers umfasst die organisatorische und administrative Umsetzung des Partizipationsfonds. Sie, er soll dabei in allen Phasen des Förderprogramms operativ tätig werden.
Grundlaufzeit: mit Zuschlagserteilung, spätestens vom 01.02.24 bis. 31.12.25.
Drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes kann der Vertrag durch die auftraggebende Seite um ein Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Grundlaufzeit: mit Zuschlagserteilung, spätestens vom 01.02.24 bis. 31.12.25.
Drei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes kann der Vertrag durch die auftraggebende Seite um ein Jahr bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Der Bietende hat sein Angebot entsprechend der Anlagentabelle des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Das eingereichte Angebotsschreiben, elektronisch übermittelt, gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung des Unternehmens z. B. Berufsregister, Handelsregister, Vereinsregister etc.
Unternehmensreferenzen:
Einschlägige Unternehmensreferenz (mind. 1) in der zuwendungsrechtlichen Verwaltung von Fördermitteln unter Verwendung des Formblattes „Unternehmensreferenz“.
Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe
Vorlage der geforderten Eigenerklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Bietende sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland