Tower Los 24 Sprinklertechnik - NT 07 Massenmehrung

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tower Los 24 Sprinklertechnik - NT 07 Massenmehrung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45343200 Installation von Feuerlöschanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tower Los 24 – Sprinklertechnik

Los-Nr.: 24
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das genehmigte Brandschutzkonzept sieht eine flächendeckende Sprinkelung des gesamten Bauteils Kopfbau West vor. Derzeit verfügt das Gebäude über keine Sprinkleranlage und wird im Zuge der Baumaßnahmen als Nassanlage nachgerüstet. Nachfolgend wird eine Sprinkleranlage nur für das Bauteil Kopfbau West ausgeschrieben, die autark (unabhängig vom Rest des Gesamtbauwerkes) funktionieren wird. Auf der Dachterrasse wird nur der ehemalige Tower gesprinklert. Die elektrischen Betriebsräume im Untergeschoss sind vom Sprinklernetz ausgenommen, weil ihre Anordnung durch die bunkerartige Grundkonstruktion bereits einen Bauteilschutz bietet. Das Sprinklernetz ist ebenenweise aufgebaut und kann auch so betrieben werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/03/2019
Ende: 15/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 33000-027_045-249.18
Los-Nr.: 24
Bezeichnung des Auftrags:

Sprinklertechnik

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Caverion Deutschland GmbH
Postanschrift: Gstocketwiesenstr. 9
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45343200 Installation von Feuerlöschanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

VE24 Sprinklertechnik, hier: NT07, NA14 Massenmehrung

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 3
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Caverion Deutschland GmbH
Postanschrift: Gstocketwiesenstr. 9
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Mehrmengen zur Befestigungstechnik

Aufgrund der wenig tragfähigen Stahlsteindecken konnte eine übliche Befestigung der Sprinkleranlage nicht durchgeführt werden. Eine Änderung der Befestigungstechnik unter Verwendung von chemischen Dübeln wurde mit dem Nachtragsangebot Nr. 02 beauftragt.

Die im Nachtragsangebot Nr. 14 angebotenen Mehrmengen stellen den tatsächlichen Verbau dar und können anhand vorliegendem Schlussaufmaß dargelegt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Fa. Caverion wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. Sie ist geeignet, fähig und bereit die Leistung auszuführen. Ein Wechsel des AN wäre projektschädlich, da es innerhalb der knappen Terminvorgaben zu weiteren Verzögerungen kommen würde. Allein eine erneute Ausschreibung würde einen Zeitverzug von ca. 2 Monaten bedeuten. Bei Ansetzen von monatlichen Verzugskosten würde diese Summe die aktuelle Nachtragsumme bei weitem überschritten. Gleichzeitig ist bei einer Ausschreibung der Leistung keine Reduzierung der Kosten zu erwarten, da neben einem Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe, auch die maßgeblichen (Nachtrags-) Kosten, die aufgrund der sehr starken Materialkostensteigerung beansprucht werden, bei anderen Unternehmen in gleicher Form anzusetzen sind.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR