Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: RI-1075-23-O-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten
Los 1: Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Los 2: Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten - Oberbautechnische Instandhaltungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Hamburg
Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wegeeines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.08.2023)
für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Ingenieurbau". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis =
aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten - Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Hamburg
Der Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn soll auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.08.2023)
für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Ingenieurbau". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis =
aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten - Oberbautechnische Instandhaltungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Gleisbau - Oberbautechnische Instandhaltungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Ort: Henstedt-Ulzburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten - Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten - Oberbautechnische Instandhaltungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Ort: Wittorf
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme ; Vergabenummer RI-1075-23-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Gemäß § 135 GWB 2016
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919