Beschaffung von M-KIS Schmerzvisite als Erweiterung zur Software M-KIS des Herstellers Meierhofer AG durch die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für die Asklepios Klinik Nord – Heidberg und Ochsenzoll
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rübenkamp 226
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22307
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asklepios.com/konzern/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von M-KIS Schmerzvisite als Erweiterung zur Software M-KIS des Herstellers Meierhofer AG durch die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für die Asklepios Klinik Nord – Heidberg und Ochsenzoll
Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH betreibt u.a. in der Asklepios Klinik Nord – Heidberg und Ochsenzoll das Krankenhausinformationssystem (KIS) M-KIS des Herstellers Meierhofer AG. Die vorhandene Installation des M-KIS im Rechenzentrum des Asklepios-Konzerns soll ausgebaut und um weitere Funktionalitäten erweitert werden. Geplant ist diesbezüglich ein Upgrade/Update der KIS-Software um eine Software für Schmerzmanagement, die in M-KIS tiefintegrierbar ist. Vorliegend beabsichtigt die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für die Asklepios Klinik Nord – Heidberg und Ochsenzoll eine solche M-KIS Schmerzvisite inkl. Implementierungs- und Wartungsarbeiten zu beschaffen.
Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH sowie die Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH (nachfolgend gemeinsam als „Asklepios“ bezeichnet) betreiben in allen sieben Asklepios-Krankenhäusern in Hamburg – namentlich in der Asklepios Klinik Altona, der Asklepios Klinik Barmbek, dem Asklepios Klinikum Harburg, der Asklepios Klink Nord – Heidberg und Ochsenzoll, der Asklepios Klinik St. Georg sowie der Asklepios Klinik Wandsbek (zugehörig zu der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH) sowie in dem Asklepios Westklinikum Hamburg (zugehörig zu der Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH) – das Krankenhausinformationssystem (KIS) M-KIS des Herstellers Meierhofer AG. Bei einem KIS handelt es sich um eine zentrale Softwarelösung, die zur Erfassung, Bearbeitung und Weitergabe medizinischer, klinischer und administrativer Daten aller Patientengruppen im Krankenhaus eingesetzt wird. Sie ist damit auf ein sehr breites Fallklientel im Krankenhaus ausgerichtet. Technisch ist das M-KIS von Asklepios für alle angeschlossenen Krankenhäuser zentral im Rechenzentrum des Asklepios-Konzerns installiert und verwendet dort eine zentrale Datenbank, so dass die
einzelnen Krankenhäuser auf diese, zentrale Installation zugreifen müssen.
Die vorhandene Installation des M-KIS im Rechenzentrum des Asklepios-Konzerns soll ausgebaut und um weitere Funktionalitäten erweitert werden. Diese Funktionalitäten müssen dabei speziell auf die Anforderungen der Asklepios-Kliniken abgestimmt und an diese angepasst werden.
Der von den Asklepios Kliniken definierte Beschaffungsbedarf besteht aus einem Upgrade/Update der KIS-Software um eine Software für Schmerzmanagement, die in M-KIS tiefintegrierbar ist.
Vorliegend beabsichtigt die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für die Asklepios Klinik Nord – Heidberg und Ochsenzoll eine solche M-KIS Schmerzvisite inkl. Implementierungs- und Wartungsarbeiten zu beschaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Beschaffung der M-KIS Schmerzvisite der Firma Meierhofer AG ist ein technisches Alleinstellungsmerkmal gegeben. Eine Direktbeauftragung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV konnte daher durchgeführt werden.
Asklepios strebt die Beschaffung einer Software für Schmerzmanagement als Erweiterung zur bereits vorhandenen Software M-KIS des Herstellers Meierhofer AG an.
Hierfür ist es insbesondere notwendig, dass die neue Software für Schmerzmanagement eine tiefe Integration im KIS ermöglicht. Denn so können die Funktionalitäten und Leistung des Gesamtsystems verbessert und die Stabilität erhöht werden sowie eine nahtlose Benutzererfahrung, eine effiziente Ressourcennutzung und eine einfachere Wartung, Benutzerverwaltung und Berechtigungspflege gewährleistet werden.
Des Weiteren soll medizinischen Fachkräften durch die vorgenannten Aspekte ermöglicht werden, ihre Aufgaben durch eine Standardisierung der Prozesse effizienter zu erledigen. Auch können durch eine tiefe Integration potentielle Risiken im medizinischen Bereich reduziert werden. Gerade in Bereichen der kritischen Infrastruktur ist der ungestörte, durchgängige Betrieb der Krankenhäuser unabdingbar. So kann der Ausfall von Krankenhäusern zu schwerwiegenden und weitreichenden negativen Konsequenzen führen.
Ausweislich einer vorgenommenen Markterkundung bietet jedoch außer der Firma Meierhofer AG kein Hersteller am Markt eine Software für Schmerzmanagement an, welche die benötigte tiefe Integration in das vorhandene M-KIS ermöglicht.
Die für den Betrieb der Krankenhäuser erforderliche tiefintegrierbare Software für Schmerzmanagement als Erweiterung zu der bereits vorhandenen KIS-Software kann damit nur von einem Unternehmen, nämlich der Firma Meierhofer AG, bereitgestellt werden. Aus technischen Gründen ist somit kein Wettbewerb vorhanden (technisches Alleinstellungsmerkmal).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 12
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann dabei gem. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.