Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: H 11132 OV 2023 VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Petersburger Straße 86-90
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung, Wartung, Datenfortschreibung sowie teilweise Datenerfassung von 60 Liegenschaften des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Liegenschaften beinhalten lediglich Schulen sowie dessen funktionserweiterende Nebengebäude. Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, die Wartungsarbeiten jahreszyklisch parallel zur Datenerfassung, bzw. Datenfortschreibung (Excel 2010, xlsx-Dateiformat) durchzuführen.
Alle Leistungen verstehen sich, sofern im folgenden Leistungsverzeichnis nicht gesondert erwähnt, einschließlich der Bereitstellung und Vorhaltung der erforderlichen Prüfmaterialien, Geräte und Hilfsmittel (wie z.B. Leitern und Rüstungen bis 3,00m Arbeitshöhe) und persönlichen Schutzausrüstungen (wie z.B. Augen- und Gesichtsschutz, Schutzhelm, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe) entsprechend der Gefährdungsanalyse, Sicherheitsausrüstungen, wie Absturzsicherungen, etc., in vollständiger Ausführung, und unter Einhaltung der dafür geltenden aktuellen Gesetze und Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls die geltenden aktuellen Gesetze und Vorschriften, die DIN- Normen, Herstellerrichtlinien, statischen, brandschutztechnischen Nachweise der Richtlinie für automatische Türen in Rettungswegen sowie unter Beachtung der Vorschriften zur Unfallverhütung, die Arbeitsstättenverordnung und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anzuwenden. Insbesondere sichert der Auftragnehmer zu, auch die Bauordnung Berlin, das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrenstoffverordnung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsarbeiten von technischen Anlagen und Brandschutzbauteilen und Dokumentation
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen
vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise auf Verlangen des Auftraggebers eingereicht
werden:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 0390138316
Fax: +49 0390137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 0390138316
Fax: +49 0390137613