Conrad-Blenkle-Str. 34 - DezDruck und Großkopierstelle Referenznummer der Bekanntmachung: P15004-30411000-001-610-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30901661649
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Conrad-Blenkle-Str. 34 - DezDruck und Großkopierstelle
Ersatzbeschaffung von Produktionsdrucksystemen für das Technische Finanzamt Berlin.
1x Color Produktionsdrucksystem inkl. Service und Verbrauchsmaterial
2x Schwarz / Weiß Produktionsdrucksystem inkl. Service und Verbrauchsmaterial
Die genauen Leistungsinhalte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Technisches Finanzamt Berlin, Kniprodestr. 31, 10407 Berlin
Ersatzbeschaffung von Produktionsdrucksystemen für das Technische Finanzamt Berlin.
1x Color Produktionsdrucksystem inkl. Service und Verbrauchsmaterial
2x Schwarz / Weiß Produktionsdrucksystem inkl. Service und Verbrauchsmaterial
Die genauen Leistungsinhalte sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DezDruck und Großkopierstelle
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland