Kooperative Leitstelle der Polizei und Feuerwehr Teilprojekt 1,2 und 3Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VM_23241_VgV_O_Ew

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172113
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung V - Vergabestelle V M 1
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172113
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kooperative Leitstelle der Polizei und Feuerwehr Teilprojekt 1,2 und 3Objektplanung Freianlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: VM_23241_VgV_O_Ew
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit diesem Verfahren sollen Objektplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben Kooperative Leitstelle der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr, kurz „KLST“, vergeben werden. Die geprüften Bauunterlage liegt vor. Die Effektivität und Effizienz der Notrufleitstellen der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr sollen erhöht werden. Das Gesamtprojekt besteht aus einem Neubau und einem Neubau als Anbau sowie aus einer Sanierung eines Gebäudes.

Aus den Bauplanungsunterlagen leiten sich für das Gesamtprojekt die 3 nachstehenden Teilprojekte ab:

TP1 - Neubau und Umbau einer Einsatzleit- und Lagezentrums der Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr auf dem Gelände der Polizei, Gallwitzallee 87-95 in 12249 Berlin

TP2 - Anbau einer Ausweichleitstelle der Berliner Polizei auf dem Gelände der Feuerwehr, Nikolaus- Groß-Weg 2 in 13627 Berlin

TP3 - Sanierung des Bestandsgebäudes auf dem Gelände der Feuerwehr, Nikolaus- Groß-Weg 2 in 13627 Berlin

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungen der Objektplanung Freianlagen LP 6-9

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/11/2023
Ende: 30/06/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:

- die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:

Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:

- Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt III.1.1.1)

- Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.2.1)

- Erklärungen und Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.3.1)

- Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, siehe Angaben unter Punkt VI.3.1) nachgewiesen werden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl,

hat der Bieter zusätzlich die unter III.1.2.1) und III.1.3.1) angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.

Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.

Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

III.1.2.1) Mindestjahresumsatz gem. § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:

Nachweis eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) von mindestens 500 TEUR (netto).

III.1.2.2)Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:

Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 15 AVB Hochbau mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungs-unternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.

Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt.

Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

III.1.3.1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens:

Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) muss mindestens 6 betragen (Vollzeitäquivalent).

III.1.3.2) Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten:

Die Projektsprache ist deutsch. Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verfügt über Deutschkenntnisse mit Niveaustufe mind. C1.

Die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung können einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur (Dipl.-Ing. oder Master) und eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren (Projektleitung) bzw. 5 Jahren nachweisen (stellvertretende Projektleitung).

Die Projektleitung stellt die Position der federführenden Projektbearbeitung, bis zum Projektabschluss, dar.

III.1.3.3)Referenzen:

Mindeststandards:

Die Referenzen (R1 + R2) müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags vollständig an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung zurückliegen.

Die Referenzen (R1 + R2) müssen sich innerhalb der Europäischen Union (EU), Großbritannien, Norwegen, Island oder der Schweiz befinden.

Die Baukosten (KG 200 - 500) der Referenzen (R1 + R2) müssen jeweils mind. 50 Mio. EUR brutto betragen.

Der Leistungsumfang der Referenzen (R1 + R2) muss mind. die LP 2-8 nach HOAI umfasst haben.

Die Planung der Referenzen (R1 + R2) muss als Objektplanung Freianlagen erbracht worden sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Landschaftsarchitekt*in

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2023
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/11/2023
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für die Eignung der Bieter gemäß den §42 und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB verlangt:

- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, siehe Formblatt Wirt 124 EU

- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, siehe Formblatt Wirt 124 EU.

Es wird der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, siehe Formblatt Wirt 124 EU.

VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:

siehe Pkt. III.1.1.2)

VI.3.3) Sonstiges:

Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.

VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf den Plattformen angeboten.

Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronisch in Textform zulässig. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.

Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.

Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.

Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2023