Busverkehrsleistungen HOCHBAHN [ta] Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20231004

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 403288-2985
Fax: +49 403288-2135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36W5E/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE36W5E
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Busverkehrsleistungen HOCHBAHN [ta]

Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20231004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern über die Erbringung von Busverkehrsleistungen auf konzessionierten Buslinien der Hamburger Hochbahn AG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 23/10/2023
Ende: 22/11/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,

2. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §123 GWB wegen Verstoßes gegen die genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist. (zwingendes Ausschlusskriterium),

3. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist. (zwingendes Ausschlusskriterium),

4. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 ScharzArbG vorliegt. (zwingendes Ausschlusskriterium),

5. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption getroffen hat und die geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze beachtet und einhält,

6. Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben,

7. Verpflichtung zur vollständige Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Aktuelle Kopie der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen und von 2 Krankenkassen bei denen die meisten Beschäftigten des Unternehmens versichert sind, diese dürfen nicht älter als 12 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge,

8. Eigenerklärung: Bestätigung der zur Auftragsausführung notwendigen Personalstärke,

9. Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung; Police,

11. Eigenerklärung: Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre,

12. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

a) Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die HOCHBAHN die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit.

Die HOCHBAHN kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Unterlagen sind von den Bewerbern nach Aufforderung durch die HOCHBAHN innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist der Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

b) Anschließend prüft die HOCHBAHN

I. die Eignung des Bewerbers anhand der nach § 122 des GWB festgelegten Eignungskriterien/Mindestbedingungen,

II. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bzw. § 21 Abs. 1 S. 1 und 2 SchwarzArbG sowie

III. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf der Grundlage des Fragebogens zur Qualifizierung

c) Jeder vollständige Teilnahmeantrag, der die aufgestellten Mindestbedingungen erfüllt, wird zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

13. Hinsichtlich der Qualifizierung sind Anforderungen gemäß dem Dokument "Fragebogen Qualifizierungssytem_Busverkehrsleistungen" zu erfüllen. Der Fragebogen steht auf dem Vergabeportal DTVP zum Herunterladen bereit. Der Fragebogen bezieht sich auf die allgemeine Unternehmensbewertung/ Leistungsfähigkeit.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung der eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit.

Zur Bewertung des Fragebogens geben wir folgende Hinweise:

- Die einzelnen Fragen wurden gewichtet und innerhalb der Gewichtungskennzeichnung entsprechend der Bedeutung für den Auftraggeber bewertet.

- Für die Gewichtung wurde jeweils ein Vermerk in den Spalten "Kriterium" im Fragenkatalog eingefügt.

- Die mit "Ausschluss" gewichteten Fragen sind Ausschlusskriterien; d.h. sie führen bei negativer Beantwortung zum Nichtbestehen dieses Qualifizierungssystems.

- Die mit "MUSS" gewichteten Fragen sind Muss-Anforderungen; d.h. sie führen bei Nichtbeantwortung zum Ausschluss und Nichtbestehen des Qualifizierungssystems.

- Die mit "SOLL" gewichteten Fragen gehen nicht in der Bewertung ein und sind kein Ausschlusskriterium.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Frist der Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb endet am 26.10.2023, 12:00 Uhr

Die Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrags endet am 09.11.2023, 12:00 Uhr.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36W5E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/10/2023