Dachdecker und Klempner, Bundesstraße 58 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 176-23 JS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail:
Fax: +49 40427310143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Dachdecker und Klempner, Bundesstraße 58
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die ehemalige denkmalgeschützte Gewerbeschule für Installationstechnik soll zu einem 3-zügigen Gymnasium umgebaut und saniert werden.
Hier: Dachdecker und Klempner
Bundesstraße 58, 20146 Hamburg
Rückbau von ca. 3.600 qm Steildachfläche und Erneuerung mit denkmalgerechten Hohlfalzziegeln inkl. Austausch von 420 m Regenrinnen und 390 m Fallrohren gemäß Bestand, Einbau von einem RWA-Fenster und 21 Dachflächenfenstern mit Elektroantrieb, Reparatur- und Ertüchtigungsmaßnahmen im historischen Dachstuhl gemäß statischer Erfordernis
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Ausführungszeitraum
Hauptgebäude: Beginn ca. November 2023; Fertigstellung September 2024
Turnhalle: Beginn ca. Juli 2024; Fertigstellung ca. Oktober 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachdecker und Klempner, Bundesstraße 58
Postanschrift: Lauenbrücker Weg 15
Ort: Rotenburg
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428403230
Fax: +49 40427940997
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40427310143