Rahmenvereinbarungen bedarfsbezogene Personalberatung bei Besetzungsverfahren (Los 1) und berufsgruppenbezogener direkter Personalvermittlung (Los 2, Los 3 und Los 4) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003087
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 307592-2530
Fax: +49 307592-2263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen bedarfsbezogene Personalberatung bei Besetzungsverfahren (Los 1) und berufsgruppenbezogener direkter Personalvermittlung (Los 2, Los 3 und Los 4)
Zusätzlich zu eigenen Besetzungsbemühungen für div. Vakanzen, insbesondere für kaufmännische Berufe, IT-Fachkräfte, Techniker & Ingenieure sowie Führungskräfte, beabsichtigt der AG im Los 1 eine Rahmenvereinbarung (RV) und in den Losen 2 – 4 jeweils bis zu 3 Rahmenvereinbarungen (RV), abhängig von der Anzahl zuschlagsfähiger Angebote, mit dem/den Auftragnehmern (AN) zu schließen. Ziel ist die erfolgreiche Stellenbesetzung und der Abschluss von Arbeitsverträgen mit geeigneten Personen (m/w/d).
Bedarfsbezogene Personalberatung für Besetzungsverfahren
Im Rahmen des Auftrags soll der AN bedarfsweise die jeweiligen Verfahren der Personalberatung für Besetzungsverfahren vollumfänglich begleiten und unterstützen sowie aktiv an der Besetzung einer Vakanz mitwirken.
Der AG behält sich optional vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption mind. 4 Wochen vor Ablauf mindestens textförmlich in Kenntnis setzen.
Berufsgruppenbezogene direkte Personalvermittlung – kaufmännische Berufe
Im Rahmen des Auftrags soll der AN parallel und zusätzlich zu den eigenen Besetzungsverfahren bedarfsweise mit der Vermittlung von Fachkräften (Personen m/w/d) zur Festanstellung gemäß Stellen- bzw. Anforderungsprofil(en) auf einer rein erfolgsbasierten Vergütungsbasis unterstützen.
Der AG behält sich optional vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption mind. 4 Wochen vor Ablauf mindestens textförmlich in Kenntnis setzen.
Berufsgruppenbezogene direkte Personalvermittlung – IT-Fachkräfte
Im Rahmen des Auftrags soll der AN parallel und zusätzlich zu den eigenen Besetzungsverfahren bedarfsweise mit der Vermittlung von Fachkräften (Personen m/w/d) zur Festanstellung gemäß Stellen- bzw. Anforderungsprofil(en) auf einer rein erfolgsbasierten Vergütungsbasis unterstützen.
Der AG behält sich optional vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption mind. 4 Wochen vor Ablauf mindestens textförmlich in Kenntnis setzen.
Berufsgruppenbezogene direkte Personalvermittlung – Techniker:innen / Ingenieur:innen
Im Rahmen des Auftrags soll der AN parallel und zusätzlich zu den eigenen Besetzungsverfahren bedarfsweise mit der Vermittlung von Fachkräften (Personen m/w/d) zur Festanstellung gemäß Stellen- bzw. Anforderungsprofil(en) auf einer rein erfolgsbasierten Vergütungsbasis unterstützen.
Der AG behält sich optional vor den Ziel-/Auftragswert auf Grund von möglichen Mehrbedarfen entsprechend zu erhöhen. Diese mögliche Wertanpassung von max. 50% ist eine Erweiterungsoption. Der AN hat darauf keinen Anspruch. Die BSR wird den AN bei Wahrnehmung dieser Erweiterungsoption mind. 4 Wochen vor Ablauf mindestens textförmlich in Kenntnis setzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
-- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
-- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
-- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
-- Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A, Anlage A5)
-- Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A, Anlage A6)
-- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
-- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 12 Monaten je Los, die sowohl mit der ausgeschriebenen Leistung als auch mit den Rahmenbedingungen des AG (stark mitbestimmte Betriebe durch z.B. Betriebs- oder Personalrat) vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts (Teil A, Anlage A3).
-- Allgemeine kurze Darstellung des Bieters inkl. einer allgemeinen Leistungsdarstellung in Form einer Kurzpräsentation, einer Imagebroschüre o.ä. (Teil C, Pkt. 3.1. Pkt. 2)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 03090137613
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.