WHG 3213, 3231, 3232 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: GU-3213-2254
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3213, 3231, 3232 - Generalunternehmerleistung (GU) für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise
Gegenstand des Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung von insgesamt neun Mehrfamilienwohnhäuser als Generalunternehmerleistung mit Ausführungsplanung auf zwei benachbarten Baufeldern, Alte Hellersdorfer Str. 44 bis 48 und Alte Hellersdorfer Str. 43 bis 45 jeweils in 12629 Berlin.
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Die neuen Gebäude sollen zum einen als viergeschossige Geschosswohnungsbautypen und zum anderen als dreigeschossige Reihenhaustypen errichtet werden. Die Konstruktion erfolgt in Holzbauweise, teilweise mit Keller in massiver Bauweise. Insgesamt sind ca. 5.000 m² Wohnfläche zu schaffen. Die Errichtung erfolgt auf Basis von Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der Vergabeunterlagen des Auftraggebers im KFWG-Standard.
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Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
12629 Berlin
Die GESOBAU AG beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung von zwei Wohngebäuden an einen leistungsfähigen Generalunternehmer zu vergeben. Dieser soll auch alle erforderlichen Bauleistungen und die Ausführungsplanung übernehmen.
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Baubeginn: 3. Quartal 2024, Bauende: 2026
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Baufeld Ost – WHB 3231
Lage: Alte Hellersdorfer Str. 44 bis 48, 12629 Berlin – Hellersdorf
Anzahl Gebäude: 5 Reihenhaustypen (II plus Dachgeschoss) mit je 4 Wohneinheiten; ein Reihenhaus unterkellert.
Anzahl Wohnungen: 20 Wohnungen
Wohnfläche: ca. 1.700 m2
Energieeffizienz: KFWG
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Baufeld West – WHB 3232 und 3213
Lage: Alte Hellersdorfer Str. 43 bis 45, 12629 Berlin – Hellersdorf
Anzahl Gebäude: 2 Geschosswohnungsbauten (III plus Staffel) mit je 22 Wohneinheiten und 2 Reihenhaustypen (II plus Dachgeschoss) mit je 4 Wohneinheiten; ein Geschosswohnungsbau unterkellert.
Anzahl Wohnungen: 52 Wohnungen
Wohnfläche: ca. 3.300 m2
Energieeffizienz: KFWG
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Geschosswohnungsbauten
Die Gebäude sind Holzbauten. Daher sollen die Fassaden oberhalb des Sockels mit einer Holzschalung versehen werden. Die Fassaden sind geschossweise getrennt durch die notwendige Stahlblech-Brandsperre nach MHolzBauRL. Die Sockelzone wird mit anthrazitfarbenen Normalformatriemchen im wilden Verband versehen. Zur Gliederung der Fassade ist ein weiteres horizontales Stahlblechband pro Geschoss vorgesehen.
Die Balkonloggien sind als Stahl-Holz-Konstruktionen vorgesehen; die Geländer sind aus Sichtschutzgründen mit einer Holzschalung beplankt.
Die Eingangsvorbauten aus Stahlbeton sowie die Wände der Außentreppe sind ebenfalls mit Riemchen versehen.
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Reihenhausbauten
Die Gebäude sind Holzbauten. Daher sollen die Fassaden oberhalb des Sockels mit einer Holzschalung versehen werden. Die Sockelzone wird mit anthrazitfarbenen Normalformatriemchen im wilden Verband versehen.
Die Gauben sind Schleppgauben mit schiefergrauer Verkleidung bzw. Stehfalz-Zinkdeckung.
Die Kellerersatzräume sind als Stahl-Holz-Konstruktionen mit farblich abgesetzter Holzschalung vorgesehen.
Die Terrassen und Eingangsvorstufen sind aus Betonwerkstein bzw. verklinkert. Die Vordächer sind entkoppelte Stahlkonstruktionen.
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Erschließung
Die Erschließung der Gebäude hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und die verkehrsmäßige Erschließung sind durch die Lage an der Alten Hellersdorfer Straße gegeben. Die Erschließung der beiden Baufelder erfolgt unabhängig voneinander.
Die Hausanschlussräume liegen jeweils in den Untergeschossen. Zur Beheizung wird Fernwärme als Energieträger verwendet, unterstützt jeweils durch eine Luftwärmepumpe.
Die Wohnungen bekommen dezentrale Abluftgeräte. Die Zuluft erfolgt über Nachströmung.
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Freianlagen
Die Gemeinschaftsfreiflächen nehmen die Funktionen Erschließung, Stellplätze, Kinderspiel, Aufenthalt und Regenwasserversickerung auf. Die Müllentsorgung ist je Baufeld an einem Standort an der Alten Hellersdorfer Straße vorgesehen.
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Hinweis zur Konstruktion
Es steht den Bietern frei im Zuge der Angebotslegung Optimierungen der Holzbaukonstruktion vorzuschlagen, insbesondere zur Adaption der Konstruktion an Spezifika bietereigener Holzbausysteme.
Sofern mehr als 5 Bewerber geeignet sind, erfolgt die Auswahl anhand der veröffentlichten Kriterien. Die einzelnen Kriterien werden bepunktet und gewichtet. Die Auswahl der Bewerber ist in einer Auswahlmatrix detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Diese Matrix steht zusammen mit dem Bewerbungsbogen auf der Plattform https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ zum Download bereit. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen VOB der GESOBAU AG), der unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ zum Download zur Verfügung steht, einzureichen:
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1.) Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 Absatz 1 VgV,
2.) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
3.) Eigenerklärungen über Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben,
4.) Eigenerklärungen über das Einhalten des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
5.) Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung,
6.) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
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Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter 1. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen VOB der GESOBAU AG), der unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ zum Download zur Verfügung steht, einzureichen:
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und
Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
7) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
8) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022, soweit er Bauleistungen im Holzbau betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
zu 7) Als Mindestanforderung gilt ein gemittelter Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022 in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen VOB der GESOBAU AG), https://www.berlin.de/vergabeplattform/ einzureichen:
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9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers jeweils bezogen auf die Kalenderjahre 2020, 2021, 2022;
10) Organigramm des vorgesehenen Projektteams mit Angabe der jeweiligen Funktion und mindestens unter Benennung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters sowie des Bauleiters
11) Angaben zu den vorgesehenen, im Organigramm benannten Mitarbeitern des Projektteams
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12/13) Qualifikation Projektleiter
Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Projektleiters, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden:
12) Wohnungsneubau als schlüsselfertige Errichtung mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Bauleistungen
13) Wohnungsneubau als Holzbau
Mehrfachbenennungen von Projekten unter [12] und [13] sind zulässig.
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Kriterien für Vergleichbarkeit:
- Wohnungsneubau mit mind. 8 Wohneinheiten (z. B. Mietwohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, altersgerechtes Wohnen, keine Einfamilienhäuser, keine Industriebauten, keine Parkhäuser, keine Tiefgaragen)
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14/15) Qualifikation Bauleiter
Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Projektleiters, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden:
14) Wohnungsneubau als schlüsselfertige Errichtung mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Bauleistungen
15) Wohnungsneubau als Holzbau
Mehrfachbenennungen von Projekten unter [14] und [15] sind zulässig.
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Kriterien für Vergleichbarkeit:
- Wohnungsneubau mit mind. 8 Wohneinheiten (z. B. Mietwohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, altersgerechtes Wohnen, keine Einfamilienhäuser, keine Industriebauten, keine Parkhäuser, keine Tiefgaragen)
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16/17) Qualifikation Bauunternehmen,
Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden
16) Wohnungsneubau als schlüsselfertige Errichtung mit Gesamtverantwortlichkeit für alle Bauleistungen
17) Wohnungsneubau als Holzbau
Mehrfachbenennungen von Projekten unter [16] und [17] sind zulässig.
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Kriterien für Vergleichbarkeit:
- Wohnungsneubau mit mind. 8 Wohneinheiten (z. B. Mietwohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, altersgerechtes Wohnen, keine Einfamilienhäuser, keine Industriebauten, keine Parkhäuser, keine Tiefgaragen)
zu 11) Die Mitglieder des Projektteams müssen nachweislich über die „Berufserfahrung in der vorgesehenen Funktion“ verfügen:
- Projektleiter: mindestens 10 Jahre,
- Bauleiter: mindestens 10 Jahre.
zu 12) weniger als zwei Referenzprojekte mit mind. 5,0 Mio. EUR führen zum Ausschluss [Netto-Bausumme bezogen auf die Kostengruppen 300-500 gem. DIN 276]
zu 13) weniger als ein Referenzprojekt führt zum Ausschluss
zu 14) weniger als zwei Referenzprojekte mit mind. 5,0 Mio. EUR führen zum Ausschluss [Netto-Bausumme bezogen auf die Kostengruppen 300-500 gem. DIN 276]
zu 15) weniger als ein Referenzprojekt führt zum Ausschluss
zu 16) weniger als zwei Referenzprojekte mit mind. 5,0 Mio. EUR führen zum Ausschluss [Netto-Bausumme bezogen auf die Kostengruppen 300-500 gem. DIN 276]
zu 17) weniger als ein Referenzprojekt führt zum Ausschluss
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital, d. h. mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Software-Zertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen.
Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Unterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann sofort die Nutzung (Download der Unterlagen und Einstellung elektronischer Angebote) erfolgen;
2) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
4) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber eingegangen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Nachgeforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben nicht oder nicht wie gefordert innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
5) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben jeweils einen gesonderten Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei genügt es, wenn die Anforderungen der Vergabebekanntmachung an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) bzw. an die Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
6) Soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützt (§ 6d EU, Abs. 1 VOB/A), ist/sind dem Teilnahmeantrag entsprechende Verpflichtungserklärung(en) des/der Unternehmens/Unternehmen beizufügen. Des Weiteren sind die geforderten Eignungsnachweise für diesen/diese Unternehmer/Unternehmen mit einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen (§ 6d EU, Abs. 2 VOB/A).
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist in Textform – d.h. per E-Mail oder über http://www.berlin.de/vergabeplattform – an die Vergabestelle gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber bzw. Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.