Koordinierungsstelle Energieeffizienz und Klimaschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Koordinierungsstelle Energieeffizienz und Klimaschutz
Die einzurichtende Koordinierungsstelle soll Berliner Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen beraten und unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aufbau und Betrieb der Koordinierungsstelle Energieeffizienz und Klimaschutz
Postanschrift: Steinplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Koordinierungsstelle soll Berliner Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen beraten und unterstützen. Die Koordinierungsstelle soll außerhalb der Berliner Verwaltung eingerichtet werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Berliner Verwaltung und den Bezirken ist vorgesehen, um die Koordinierungsstelle als zentralen Akteur zu etablieren, Wissen über die Leistungen der Koordinierungsstelle zu verbreiten und die Wirtschaftsförderungen der Bezirke zu unterstützen.
Des Weiteren soll die Koordinierungsstelle als Anlaufstelle für bestehende oder sich gründende Runde Tische Energieeffizienz bzw. Energieeffizienz - / Klimaschutznetzwerke der Privatwirtschaft und der Landesunternehmen dienen. Dies entspricht der Maßnahmen des BEK „Netzwerke Energieeffizienz und Klimaschutz“ und Aufgaben des sogenannten regionalen Koordinators der dena-Initiative Energieeffizienznetzwerke. Energieeffizienz- bzw. Klimaschutz-Netzwerke bieten Unternehmen eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich mit geringen personellen und finanziellen Ressourcen dem Thema Energieeffizienz und Klimaschutz zu widmen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Erweiterung der Beratungsthemen, um das Thema Ressourceneffizienz sowie Erweiterung des Adressatenkreises um Vereine und wohltätige Einrichtungen.
Die Themenbereiche Ressourcen- und Materialeffizienz stehen im engen Zusammenhang mit Energieeffizienz und Klimaschutz in den Unternehmen. Deshalb ist es sinnvoll, dass Berliner Unternehmen zukünftig auch im Bereich einer ressourcenschonenden, zirkulären und klimaneutralen Wirtschaftsweise durch die KEK unterstützt werden können.
Mehrfach wurde an die KEK die Frage herangetragen, ob paritätische und wohltätige Organisationen oder Verbände ebenso eine Beratung in Anspruch nehmen könnten. Dies war mit dem vorliegenden Vertrag nicht möglich. Um diese Beratungslücke zu schließen, wurde der Vertrag dahingehend angepasst.
Die Preiserhöhung ergibt sich allein aus der Themenerweiterung. Die Erweiterung des Kundenkreises um wohltätige Einrichtungen verursacht keine Erhöhung der angebotenen Beratungsstunden und hat damit keinen Einfluss auf den Auftragswert.