Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retouren, 2023-46

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40/20207-1521
Fax: +49 40/20207-1597
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E57944737
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E57944737
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retouren, 2023-46

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retouren.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvertrag.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retouren

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg, sowie den genannten Bezirksverwaltungen werden Ein- und Ausgangspost entsprechend gesichtet und zur Abholung vorbereitet und bereitgestellt. Durch den Abschluss dezentraler Dienstleistungsverträge soll die Sicherstellung eines schnellen, verlässlichen und wirtschaftlichen Posttransfers durch eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer pro Standort (Los) sichergestellt werden. Die definierten Postsendungen sind von der AN/von dem AN in den unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung genannten Poststellen der BGW abzuholen und tagesgleich auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden.

Das Mengenvolumen der einzelnen Standorte (Lose) ergibt sich aus Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Werten des vergangenen Jahres 2022 und unterliegen ggf. Schwankungen sowie saisonalen Spitzen.

Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch Anzeige der Auftraggeberin in Textform an den/die Auftragnehmer/in zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist durch die Auftraggeberin drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem/der Auftragnehmer/in entsprechend schriftlich mitzuteilen. Die Laufzeit und die Leistungen aus den Einzelabrufen werden durch die Beendingung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retoure

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DED2 Dresden
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg, sowie den genannten Bezirksverwaltungen werden Ein- und Ausgangspost entsprechend gesichtet und zur Abholung vorbereitet und bereitgestellt. Durch den Abschluss dezentraler Dienstleistungsverträge soll die Sicherstellung eines schnellen, verlässlichen und wirtschaftlichen Posttransfers durch eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer pro Standort (Los) sichergestellt werden. Die definierten Postsendungen sind von der AN/von dem AN in den unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung genannten Poststellen der BGW abzuholen und tagesgleich auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden.

Das Mengenvolumen der einzelnen Standorte (Lose) ergibt sich aus Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Werten des vergangenen Jahres 2022 und unterliegen ggf. Schwankungen sowie saisonalen Spitzen.

Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch Anzeige der Auftraggeberin in Textform an den/die Auftragnehmer/in zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist durch die Auftraggeberin drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem/der Auftragnehmer/in entsprechend schriftlich mitzuteilen. Die Laufzeit und die Leistungen aus den Einzelabrufen werden durch die Beendingung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retoure

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg, sowie den genannten Bezirksverwaltungen werden Ein- und Ausgangspost entsprechend gesichtet und zur Abholung vorbereitet und bereitgestellt. Durch den Abschluss dezentraler Dienstleistungsverträge soll die Sicherstellung eines schnellen, verlässlichen und wirtschaftlichen Posttransfers durch eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer pro Standort (Los) sichergestellt werden. Die definierten Postsendungen sind von der AN/von dem AN in den unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung genannten Poststellen der BGW abzuholen und tagesgleich auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden.

Das Mengenvolumen der einzelnen Standorte (Lose) ergibt sich aus Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Werten des vergangenen Jahres 2022 und unterliegen ggf. Schwankungen sowie saisonalen Spitzen.

Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch Anzeige der Auftraggeberin in Textform an den/die Auftragnehmer/in zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist durch die Auftraggeberin drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem/der Auftragnehmer/in entsprechend schriftlich mitzuteilen. Die Laufzeit und die Leistungen aus den Einzelabrufen werden durch die Beendingung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retoure

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung:

Würzburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg, sowie den genannten Bezirksverwaltungen werden Ein- und Ausgangspost entsprechend gesichtet und zur Abholung vorbereitet und bereitgestellt. Durch den Abschluss dezentraler Dienstleistungsverträge soll die Sicherstellung eines schnellen, verlässlichen und wirtschaftlichen Posttransfers durch eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer pro Standort (Los) sichergestellt werden. Die definierten Postsendungen sind von der AN/von dem AN in den unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung genannten Poststellen der BGW abzuholen und tagesgleich auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden.

Das Mengenvolumen der einzelnen Standorte (Lose) ergibt sich aus Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Werten des vergangenen Jahres 2022 und unterliegen ggf. Schwankungen sowie saisonalen Spitzen.

Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch Anzeige der Auftraggeberin in Textform an den/die Auftragnehmer/in zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist durch die Auftraggeberin drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem/der Auftragnehmer/in entsprechend schriftlich mitzuteilen. Die Laufzeit und die Leistungen aus den Einzelabrufen werden durch die Beendingung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retoure

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg, sowie den genannten Bezirksverwaltungen werden Ein- und Ausgangspost entsprechend gesichtet und zur Abholung vorbereitet und bereitgestellt. Durch den Abschluss dezentraler Dienstleistungsverträge soll die Sicherstellung eines schnellen, verlässlichen und wirtschaftlichen Posttransfers durch eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer pro Standort (Los) sichergestellt werden. Die definierten Postsendungen sind von der AN/von dem AN in den unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung genannten Poststellen der BGW abzuholen und tagesgleich auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden.

Das Mengenvolumen der einzelnen Standorte (Lose) ergibt sich aus Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Werten des vergangenen Jahres 2022 und unterliegen ggf. Schwankungen sowie saisonalen Spitzen.

Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch Anzeige der Auftraggeberin in Textform an den/die Auftragnehmer/in zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist durch die Auftraggeberin drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem/der Auftragnehmer/in entsprechend schriftlich mitzuteilen. Die Laufzeit und die Leistungen aus den Einzelabrufen werden durch die Beendingung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

bholung, portooptimierte Auflieferung und Zustellung von Post- und Briefsendungen (bis 1.000 g) sowie die Bearbeitung von Retoure

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

Delmenhorst

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Sitz der Hauptverwaltung in Hamburg, sowie den genannten Bezirksverwaltungen werden Ein- und Ausgangspost entsprechend gesichtet und zur Abholung vorbereitet und bereitgestellt. Durch den Abschluss dezentraler Dienstleistungsverträge soll die Sicherstellung eines schnellen, verlässlichen und wirtschaftlichen Posttransfers durch eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer pro Standort (Los) sichergestellt werden. Die definierten Postsendungen sind von der AN/von dem AN in den unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung genannten Poststellen der BGW abzuholen und tagesgleich auf die wirtschaftlichste Weise zu versenden.

Das Mengenvolumen der einzelnen Standorte (Lose) ergibt sich aus Punkt 3.4 der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangaben basieren auf den durchschnittlichen Werten des vergangenen Jahres 2022 und unterliegen ggf. Schwankungen sowie saisonalen Spitzen.

Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, die vergabegegenständlichen Leistungen auch dann zu erbringen, wenn die dargestellten Mengenangaben über- bzw. unterschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann durch Anzeige der Auftraggeberin in Textform an den/die Auftragnehmer/in zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist durch die Auftraggeberin drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit dem/der Auftragnehmer/in entsprechend schriftlich mitzuteilen. Die Laufzeit und die Leistungen aus den Einzelabrufen werden durch die Beendingung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:

1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben.

2. Wir erklären, dass wir in das Handelsregister eingetragen sind.Als Anlage fügen wir den Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in/das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens bei. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.

3. Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3 dieser Bekanntmachung:

Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie unter den Ziffern II.1.4) und II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich die Ziffern III. 2) und Ziffer VI. 3) dieser Bekanntmachung:

Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts sowie zu Mindestentgelten einzuhalten. Beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dürfen ausschließlich Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eingesetzt werden, welche gleichwohl über eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis verfügen. Die/Der AN bestätigt die Einhaltung der vorstehend genannten Punkte auf Anforderung der AG jederzeit schriftlich.

Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinerseits/ihrerseits dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr/ihm beauftragten Nachunternehmerinnen/Nachunternehmer o.Ä. gleichfalls vertraglich dazu zu verpflichten, die vorstehend genannten Bestimmungen einzuhalten und fristgerecht und regelmäßig den jeweils geltenden Lohn zu zahlen, sowie diese Verpflichtung ihrerseits/seinerseits mit evtl. Nachunternehmerinnen/Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren.

Die Deutsche Post AG (und ihre Konzerntöchter) gelten als kooperierende Unternehmen und nicht als Nachunternehmen, daher verzichtet die Auftraggeberin auf die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der DPAG (und ihrer Konzerntöchter).

Sofern die Bieterin/der Bieter beabsichtigt, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, müssen entsprechend der Aufforderung zur Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile bezeichnet werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer zu benennen.

Geheimhaltung und Datenschutz

Die von der Auftraggeberin übergebenen Sendungen unterliegen dem Postgeheimnis und dem Datenschutz. Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:

• zur Wahrung der Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),

• zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) - insbesondere zur Wahrung des Postgeheimnisses gemäß § 39 PostG -,

• die vertragliche Leistung unter Beachtung der sonstigen Regelungen des Postgesetzes und aller darauf basierenden Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung zu erbringen,

• zum Schutz der Empfänger bezogenen Daten. Diese dürfen nur zum Zweck der Zustellung genutzt und im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert werden. Jede weitere Nutzung der Daten oder die Weitergabe dieser an Dritte ist verboten.

• alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über die Bedeutung und den Inhalt der Datenschutzregelungen zu belehren und diese entsprechend zu verpflichten,

• auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ihr/ihm durch die Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln.

Für Sozialdaten gilt § 78 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB 10) in der jeweils geltenden Fassung.

Mindestanforderung - Anforderungen an das Personal des AN/der AN (A-Kriterium)

Die Auftraggeberin ist an einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert. Im Zuge dessen erwartet die AG:

• Eine/Einen feste/n Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für das operative Geschäft für je-den Standort (pro Los);

• Gute, bzw. für den Zweck der Briefzustellung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift;

• Kennzeichnung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch einheitliche, das Unternehmen kennzeichnende Kleidung bei Abholung und Zustellung der Post;

• Identifikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch Dienst- / Firmenausweis mit Lichtbild;

• Eine ausreichende Personaldecke, um die unter Punkt 5.2 dieser Leistungsbeschreibung geforderten Zustellquoten auch bei saisonalen Versandspitzen mit punktuell bis zu 50% mehr Sendungsvolumen sicherstellen zu können.

Diese aufgeführten Punkte gelten auch für eventuell, durch die/den Auftragnehmerin/Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmen. Die Auftraggeberin erwartet neben dem vorstehend genanntem vor allem eine Fortbildung und Qualifizierung des eingesetzten Personals, sowie die Belehrung auf das Postgeheimnis und den Datenschutz. Falls Subunternehmen durch die/den Bieterin/ Bieter eingesetzt werden sollten, ist dies innerhalb des Logistikkonzeptes (vgl. Punkt 11.1 dieser Leistungsbeschreibung) ausführlich darzustellen.

Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin das Recht der Beanstandung einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen sind der Auftraggeberin ein wichtiges Anliegen sowie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Allgemeinwohl. Um den Umweltschutz, den Klimaschutz und die Nutzung nachhaltiger Ressourcen voranzutreiben, fordert die Auftraggeberin Ihre Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer aktiv zur Partizipation hieran auf. Die BGW fordert die/den künftigen AN daher dazu auf, in ihrem/seinem gesamten Pro-zess der Leistungserbringung soziale, ökologische und ökonomische Aspekte zu berücksichtigen sowie bei deren/dessen Ausgestaltung diese Aspekte in die Organisation und Ausführung mit ein-zubeziehen.

Referenzen (A-Kriterium)

Zur Prüfung der fachlichen Eignung hat die Bieterin/der Bieter mit der Abgabe ihres/seines Angebotes Referenzen anzugeben (vgl. Ziff. 2.9.5 b) der Aufforderung zur Angebotsabgabe). Die (Mindest-)Anforderungen an die Referenzen variieren in Abhängigkeit von dem jeweiligen Los, auf das die Bieterin/der Bieter ein Angebot abgibt.

Die Bieterin/Der Bieter muss mindestens drei Referenzen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, über vergleichbare Leistungen (Abholung, Frankierung und Zustellung von Post- und Briefsendungen) vorweisen, um für die Angebotswertung berücksichtigt zu werden.

Von den drei Referenzen müssen mindestens zwei die Anforderungen an den jährlichen Sendungsmengen des jeweiligen Standortes (Loses) erfüllen (siehe Ziffer 3.4).

Die mehrfache Verwendung von Referenzen bei der Abgabe eines Angebots auf mehrere der ausgeschriebenen Lose ist zulässig.

Die Darstellung der Referenzen soll mit folgendem Inhalt erfolgen:

• Bezeichnung des Referenzkunden/der Referenzkundin

• Name und Adresse der Auftraggeberin/ des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners oder Ansprechpartnerin bei der Auftraggeberin/ beim Auftragge-ber mit Telefonnummer

• Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen

• Umfang der erbrachten Leistungen

• Auftragssummen

• Zeitraum der erbrachten Leistungen.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Angebotsausschluss.

Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen

Es ist Eigenerklärung abzugeben, dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -

dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 2 PostG nicht erforderlich ist. Die Anzeige nach § 36 PostG wird dem Angebot beigelegt.

Hierfür ist das Formblatt „Eignung“ zu nutzen.

Eigenerklärung Entgeltgenehmigung Postdienstleistung

Es ist Eigenerklärung abzugeben, dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 19 ff. PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen. - oder -

dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 ff. PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 18 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1.000 g beträgt, liegt nicht vor.

Hierfür ist das Formblatt „Eignung“ zu nutzen.

Eigenerklärung Teilungsvertrag

Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Leistungserbringung nicht auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgegriffen wird. – oder-

dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgegriffen wird. Ein entsprechender Teilungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Diese wird auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle (einfache Kopie) vorgelegt.

Hierfür ist das Formblatt „Eignung“ zu nutzen.

Reduzierung der CO2-Emissionen/Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit mög-ich - CO2-reduziert erbracht wird und der Bieter dafür Sorge zu tragen hat, dass im Rahmen der Leistungserbringung die weitere Reduzierung der CO2-Emissionen ermöglicht werden kann. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes weiter, dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (vgl. SaubFahrzeugBeschG) - soweit seine vergabegegenständliche Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und der Auftraggeberin die zur Einhaltung ihrer Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Eigenerklärung,

- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Anderenfalls sind nähere Angaben zu machen.

- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist der Nachweis zu führen.

- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. Wenn doch, sind nähere Angaben zu machen.

- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 AentG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG, § 22 LkSG vorliegen.

2. Verpflichtung zur Wahrung des Datenschutzes und des Sozialgeheimnisses sowie zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der BGW.

3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576;

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/11/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.

2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.

3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.

4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.

5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen.

6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.

7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.

8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft

- den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen;

- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;

- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2. 2) Nr. 1 dieser Bekanntmachung vorlegen.

- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).

- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2023