Implementierung einer Software zur Digitalisierung der MVV TB Referenznummer der Bekanntmachung: P-21-007-a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kolonnenstraße 30 B
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dibt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer Software zur Digitalisierung der MVV TB
Für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sollen die bestehenden Arbeitsabläufe zur Erstellung und Verwaltung der Inhalte digitalisiert werden. Das bedeutet, dass zum einen die Arbeitsschritte des internen Fortschreibungsverfahrens und zum anderen die dabei resultierenden Ergebnisse der fachlichen Arbeit in einem IT-System umgesetzt werden müssen.
Berlin
Für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sollen die bestehenden Arbeitsabläufe zur Erstellung und Verwaltung der Inhalte digitalisiert werden. Das bedeutet, dass zum einen die Arbeitsschritte des internen Fortschreibungsverfahrens und zum anderen die dabei resultierenden Ergebnisse der fachlichen Arbeit in einem IT-System umgesetzt werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE234220077
Postanschrift: Tharandter Straße 13
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags stellt ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht bekannt gegeben.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland