Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Ladeinfrastrukturen für E-Busse
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Georgenstr. 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/20073352
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.transdev.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Ladeinfrastrukturen für E-Busse
Die Transdev GmbH beabsichtigt als zentrale Beschaffungsstelle der Transdev-Gruppe Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen je Los über die Herstellung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Wartung von Ladeinfrastrukturen für Elektrobusse abzuschließen. In der Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen durch Unternehmen der Transdev-Gruppe (Abrufberechtigte) festgelegt. Die Rahmenvereinbarung enthält keine verbindlichen Abnahme- und Lieferverpflichtungen.
Lieferung eines mobilen Ladegeräts (40kW) mit 63A-Anschluss, Adapter 32A Steckdose (20 kW), Adapter 125A Steckdose (80kW)
Das Los 1 umfasst die Lieferung eines mobilen Ladegeräts (40kW) mit 63A Anschluss, Adapter 32A Steckdose (20 kW), Adapter 125A Steckdose (80kW).
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung kann zweimal, um jeweils ein halbes Jahr verlängern werden.
Lieferung einer Ladestation (80kW) mit 125A Stecker
Das Los 2 umfasst die Lieferung einer Ladestation (80kW) mit 125A Stecker.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung kann zweimal, um jeweils ein halbes Jahr verlängern werden.
Lieferung einer Ladestation (100kW) mit einem Anschluss über Hausanschluss
Das Los 3 umfasst die Lieferung einer Ladestation (100kW) mit einem Anschluss über Hausanschluss.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung kann zweimal, um jeweils ein halbes Jahr verlängern werden.
Lieferung einer Ladestation (150kW) mit Anschluss über Hausanschluss
Das Los 4 umfasst die Lieferung einer Ladestation (150kW) mit Anschluss über Hausanschluss.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung kann zweimal, um jeweils ein halbes Jahr verlängern werden.
Lieferung einer Ladestation (150kW, Twin-Lader) mit Anschluss über Hausanschluss
Das Los 5 umfasst die Lieferung einer Ladestation (150kW, Twin-Lader) mit Anschluss über Hausanschluss.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung kann zweimal, um jeweils ein halbes Jahr verlängern werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate sein.
2) Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Formblatt 4).
3) Vorlage einer Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister, § 149 Abs. 2 GewO (Formblatt 4).
Die aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. im Falle einer Eignungsleihe vom Eignungsverleiher vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist darüber hinaus eine Erklärung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über die Bevollmächtigung des bevollmächtigten Vertreters und die gesamtschuldnerische Haftung (Formblatt 2) vorzulegen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache bzw. mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor – ohne dazu verpflichtet zu sein –, unvollständige bzw. fehlende Nachweise oder Erklärungen von den Bewerbern nachzufordern.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Vergabestelle anzunehmen ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass die untenstehenden aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt werden, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1) Angabe der Gesamtumsätze (netto) und der Umsätze für die Lieferung von Ladeinfrastruktur für E-Busse der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 oder – sofern bereits vorhanden – 2020 bis 2022 (soweit der Bewerber noch keine 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, zum Nettojahresumsatz der bisherigen Geschäftstätigkeit) gemäß Formblatt 3;
2) Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 oder – sofern bereits vorhanden – 2020 bis 2022 (soweit der Bewerber noch keine 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, der bisherigen Geschäftstätigkeit);
3) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes - zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate. Eine Kopie ist ausreichend. Eine Auskunft der Bank genügt insoweit nicht;
4) Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (bestehende Versicherung über das aktuelle Kalenderjahr). Verfügt der Bewerber derzeit über keine Betriebs- und Produkthaftversicherung, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über den Abschluss bzw. über das Bestehen einer solchen Versicherung, zu erbringen.
Beruft sich ein Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen, so hat der Bewerber eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe, einen aktuellen Handelsregisterauszug und die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4) einzureichen.
Die Mindestanforderungen müssen in Summe erfüllt werden, die genannten Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind vom Dritten also nur insoweit einzureichen, als die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden sollen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache bzw. mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor – ohne dazu verpflichtet zu sein –, unvollständige bzw. fehlende Nachweise oder Erklärungen von den Bewerbern nachzufordern.
Der Bewerber hat einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz für die Lieferung von Ladeinfrastruktur für E-Busse in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Referenzen über laufende oder in den letzten drei Jahren abgeschlossene Projekte über die Herstellung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Wartung von Ladeinfrastruktur für E-Busse unter Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner/in und Telefonnummer sowie Anzahl der Fahrzeuge und der Auftragssumme;
2) Darstellung des Unternehmens mit Angaben
- zur Unternehmensorganisation (Struktur, Standorte, Konzernzugehörigkeit und Beteiligungen),
- zum Leistungsspektrum des Unternehmens,
- zur technischen Betriebsausstattung des Unternehmens,
- zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung und
- zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen, mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Soweit der Bewerber noch keine 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern der abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- zu Niederlassungen und Vertretungen, die sämtliche Ersatzteillieferungen, Instandhaltungsleistungen und Mängelansprüche kurzfristig ausführen/ausliefern und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vornehmen können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen, so hat der Bewerber eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe, einen aktuellen Handelsregisterauszug und die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 4) einzureichen.
Die genannten Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind vom Dritten insoweit einzureichen, als die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden soll. Zum Nachweis der Mindestanforderungen werden die Referenzen des Bieters und des Eignungsverleihers kumulativ betrachtet. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache bzw. mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor – ohne dazu verpflichtet zu sein –, unvollständige bzw. fehlende Nachweise oder Erklärungen von den Bewerbern nachzufordern.
Der Bewerber hat mindestens fünf vergleichbare Referenzprojekte über laufende oder in den letzten drei Jahren abgeschlossene Projekte über die Herstellung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie Wartung von mindestens 20 Ladeinfrastrukturen für E-Busse unter Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner/in und Telefonnummer sowie Anzahl der Ladeinfrastruktur und der Auftragssumme vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Transdev GmbH beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen je Los über die Lieferung von Ladeinfrastruktur für E-Busse an die deutschen Gesellschaften der Transdev-Gruppe abzuschließen. Auftraggeber und Vergabestelle ist die Transdev GmbH. Zum Abschluss von Einzelverträgen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung berechtigt sind sämtliche Tochtergesellschaften der Transdev GmbH,
die nach § 15 AktG als verbundene Unternehmen gelten. Die Einzelverträge werden im Kaskadenverfahren vergeben. Ausschlaggebend für
diese Rahmenvereinbarung sind die preislich günstigsten Angebote. Das bedeutet, dass zuerst der günstigste Auftragnehmer/in beauftragt wird, eine anstehende Leistung zu erbringen. Kann er/sie dies nicht, so wird der/die zweitplatzierte Auftragnehmer/in mit der Leistung beauftragt und erst wenn diese/r ebenfalls ausfällt, letztlich der/die drittplatzierte Auftragnehmer/in. Grundsätzlich muss der/die erstplatzierte Auftragnehmer/in jedoch die abgeforderte Leistung erbringen. Ausnahme: Der/die erstplatzierte Auftragnehmer/in ist nachweislich ausgelastet und kann daher die Leistung nicht erbringen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.