Logistik der Zentralsterilisation des ukb Referenznummer der Bekanntmachung: 3-23-2 (200) BER
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Warener Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BG Kliniken
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistik der Zentralsterilisation des ukb
Medizinproduktetransport für die Zentralsterilisation des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin (ukb).
Zentralsterilisation des BG Klinikums Unfallkrankenhaus Berlin Warener Straße 7 12683 Berlin Weitere Erfüllungsorte ergeben sich aus den Zielbeschreibungen in den Vergabeunterlagen.
Durchführung von Transportleistungen im Rahmen der regelmäßigen Belieferung von Krankenhäusern in Berlin und Brandenburg durch die ukb-AESCULAP InstrumentenManagement GmbH am Unfallkrankenhaus Berlin.
Siehe unten Optionen.
Durch Ausübung eines Optionsrechts des Auftraggebers kann der Vertrag einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich des Tätigkeitsbereichs des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden
und müssen jährlich mindestens 2 Mal in voller Höhe ungeschmälert zur Verfügung stehen (2-fach Maximierung).
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
Mindestens 1 Referenz über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Leistungen, insbesondere Arzneimittel- und Medizinproduktelieferungen an Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen und die Verbringung innerhalb der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen bis auf die Verbrauchsstation, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten, des Durchführungszeitraums und des Durchführungsortes.
Eigenerklärung, dass der Bieter die Lieferstationen und die Transportwege vor Angebotserstellung besichtigt hat.
Liste und Fotodokumentation der Transportfahrzeuge und der verwendeten Transporttechnik innerhalb der Krankenhäuser.
Liste und Fotodokumentation der einheitlichen Oberkörperbekleidung der eingesetzten Mitarbeiter.
Diese Nachweis können nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden.
Erfahrung mit mindestens 1 in den letzten 3 Jahren ausgeführte Leistungen, insbesondere Arzneimittel- und Medizinproduktelieferungen an Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen und die Verbringung innerhalb der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen bis auf die Verbrauchsstation, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Ausstattungsgegenstände, um alle mit der Dienstleistung betrauten Mitarbeiter, auch die möglicher Nachunternehmer, mit einer einheitlichen Oberkörperbekleidung auszustatten, damit die Mitarbeiter während der Anlieferung klar dem Unternehmen des Auftragnehmers zuzuordnen sind.
Der Auftragnehmer stattet alle mit der Dienstleistung betrauten Mitarbeiter mit einer einheitlichen Oberkörperbekleidung aus, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter während der Anlieferung klar dem Unternehmen zuzuordnen sind.
Der Auftragnehmer hat eine verantwortliche Projektleiterin oder einen verantwortlichen Projektleiter zu bestimmen. Die Projektleiterin oder der Projektleiter und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter sind mit dem Angebot zu benennen.
Die Ausführungen von Leistungen durch Nachunternehmer unterliegt folgenden besonderen Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will.
Namen und Adresse der Nachunternehmer sind spätestens mit Abgabe des Angebotes anzugeben und deren Eignung durch die im Punkt III.1.1) ff. des Bekanntmachungstextes aufgeführten Erklärungen und Belege mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2027
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt "04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
4. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Tariftreueerklärung sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe).
5. Wenn die Beauftragung von Eignungsleihgebern vorgesehen ist, sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern ist das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
6. Das Vergabeverfahren wird von der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für die teilnehmenden Kliniken und Unfallbehandlungsstelle des BG-Klinikverbundes geführt.
7. Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6T6P
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.