Gutachter:in u. Berater:in, Schadstoffgutachter, Rahmenvertrag Schadstoff- und Entsorgungsmanagement, Abfallmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: EKP-VA-23-06657
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Keibelstr. 36
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30901661785
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Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
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Abschnitt II: Gegenstand
Gutachter:in u. Berater:in, Schadstoffgutachter, Rahmenvertrag Schadstoff- und Entsorgungsmanagement, Abfallmanagement
Beratungs-und Dienstleistungsleistungen beim Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger und-besitzer im Beseitigungsfall.
In einigen Liegenschaften sind derzeit noch Verfahrensbevollmächtigte gebunden. Eine detaillierte Übersicht kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Los 1: Liegenschaften Polizei / Feuerwehr / Justiz
Los 2: Liegenschaften SODA / THV
Los 3: Liegenschaften Kultur
Los 4: Liegenschaften Schulen
Los 5: Liegenschaften Allgemeiner Bestand / Flüchtlingsunterbringung
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
Die BIM beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beratungs-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger und -besitzer beim Umgang mit Gefahrenstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt. Aufgabenschwerpunkte:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens
3. Beratung bei der Planung
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG
9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation.
Die Ausschreibung umfasst 5 durch den AG erstellten Lose (Anlage 1_3_Uebersicht_Lose). Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vor dem Hintergrund der Preisermittlung werden die Bieter in der indikativen Angebotsphase auf die vorgegebenen Preise des Leistungsverzeichnisses ein Auf- bzw. Abgebot auf jede Position einreichen. Auf dieser Grundlage wird der AG im Zuge der Angebotsauswertung den Median in jeder Position ermitteln. Die vom AG neu gebildeten Einheitspreise werden den Bietern unter Bezug auf alle Bestandteile des Rahmenvertrags als Angebot vorgelegt.
Nach Annahme des Angebots durch die Bieter wird der AG in den jeweiligen Teillosen 1-5 den Rahmenvertragspartner für das jeweilige Teillos 1-5 im Zuge eines Losverfahrens ermitteln. Dazu wird im ersten Schritt das Teillos mit der geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet. Ist das Los auf einen Bieter gefallen, kann er keinen weiteren Zuschlag mehr erhalten und wird in den Losverfahren der verbleibenden Teillose, sollte er sich da auch beworben haben, nicht berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird das Los mit der nun geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet und das Prozedere wird, wie im Absatz zuvor beschrieben, wiederholt. Das beschriebene Prozedere wird in jedem Los wie beschrieben durchgeführt, bis allen Losen ein Rahmenvertragspartner zugeordnet wurde. Sollten alle Lose die gleiche Anzahl an Bewerbern haben oder gibt es mehrere Lose mit der gleichen Anzahl an Bewerbern, so beginnt die Reihenfolge der zu bezuschlagenden Lose mit dem von der Anzahl der beinhalteten Liegenschaften geringsten Teilloses.
Sollte es in einem Teillos nur einen Bewerber geben, so erhält dieser den Zuschlag für das Teillos und wird bei der weiteren Zuschlagserteilung nicht weiter berücksichtigt.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die AG den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres 2026 bzw. 2027 kündigen. Die Laufzeit des Vertrages endet somit spätestens am 31.03.2028.
Die Anzahl der sich bewerbenden Unternehmen ist nicht beschränkt. Jeder Bewerber kann sich auf jedes Los bewerben. Aufgrund der Zuschlagslimitierung kann pro Los jeweils nur ein Bieter den Zuschlag bekommen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für ein Los, kann er auf die verbleibenden Lose keinen weiteren Zuschlag erhalten.
Bitte beachten Sie den Punkt II.2.7)
Anhand der eingereichten Auf- und Abgebote wird die Ermittlung von Einheitspreisen stattfinden, welche infolge einer finalen Angebotslegung den wirtschaftlichsten Bietern zur vertraglichen Bindung vorgelegt wird. Dafür ist erforderlich, dass die Bieter über die Annahme dieses Angebotes entscheiden müssen. Lehnt ein Bieter ab, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
Die BIM beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beratungs-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger und -besitzer beim Umgang mit Gefahrenstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt. Aufgabenschwerpunkte:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens
3. Beratung bei der Planung
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG
9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation.
Die Ausschreibung umfasst 5 durch den AG erstellten Lose (Anlage 1_3_Uebersicht_Lose). Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vor dem Hintergrund der Preisermittlung werden die Bieter in der indikativen Angebotsphase auf die vorgegebenen Preise des Leistungsverzeichnisses ein Auf- bzw. Abgebot auf jede Position einreichen. Auf dieser Grundlage wird der AG im Zuge der Angebotsauswertung den Median in jeder Position ermitteln. Die vom AG neu gebildeten Einheitspreise werden den Bietern unter Bezug auf alle Bestandteile des Rahmenvertrags als Angebot vorgelegt.
Nach Annahme des Angebots durch die Bieter wird der AG in den jeweiligen Teillosen 1-5 den Rahmenvertragspartner für das jeweilige Teillos 1-5 im Zuge eines Losverfahrens ermitteln. Dazu wird im ersten Schritt das Teillos mit der geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet. Ist das Los auf einen Bieter gefallen, kann er keinen weiteren Zuschlag mehr erhalten und wird in den Losverfahren der verbleibenden Teillose, sollte er sich da auch beworben haben, nicht berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird das Los mit der nun geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet und das Prozedere wird, wie im Absatz zuvor beschrieben, wiederholt. Das beschriebene Prozedere wird in jedem Los wie beschrieben durchgeführt, bis allen Losen ein Rahmenvertragspartner zugeordnet wurde. Sollten alle Lose die gleiche Anzahl an Bewerbern haben oder gibt es mehrere Lose mit der gleichen Anzahl an Bewerbern, so beginnt die Reihenfolge der zu bezuschlagenden Lose mit dem von der Anzahl der beinhalteten Liegenschaften geringsten Teilloses.
Sollte es in einem Teillos nur einen Bewerber geben, so erhält dieser den Zuschlag für das Teillos und wird bei der weiteren Zuschlagserteilung nicht weiter berücksichtigt.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die AG den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres 2026 bzw. 2027 kündigen. Die Laufzeit des Vertrages endet somit spätestens am 31.03.2028.
Die Anzahl der sich bewerbenden Unternehmen ist nicht beschränkt. Jeder Bewerber kann sich auf jedes Los bewerben. Aufgrund der Zuschlagslimitierung kann pro Los jeweils nur ein Bieter den Zuschlag bekommen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für ein Los, kann er auf die verbleibenden Lose keinen weiteren Zuschlag erhalten.
Bitte beachten Sie den Punkt II.2.7)
Anhand der eingereichten Auf- und Abgebote wird die Ermittlung von Einheitspreisen stattfinden, welche infolge einer finalen Angebotslegung den wirtschaftlichsten Bietern zur vertraglichen Bindung vorgelegt wird. Dafür ist erforderlich, dass die Bieter über die Annahme dieses Angebotes entscheiden müssen. Lehnt ein Bieter ab, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
Die BIM beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beratungs-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger und -besitzer beim Umgang mit Gefahrenstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt. Aufgabenschwerpunkte:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens
3. Beratung bei der Planung
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG
9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation.
Die Ausschreibung umfasst 5 durch den AG erstellten Lose (Anlage 1_3_Uebersicht_Lose). Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vor dem Hintergrund der Preisermittlung werden die Bieter in der indikativen Angebotsphase auf die vorgegebenen Preise des Leistungsverzeichnisses ein Auf- bzw. Abgebot auf jede Position einreichen. Auf dieser Grundlage wird der AG im Zuge der Angebotsauswertung den Median in jeder Position ermitteln. Die vom AG neu gebildeten Einheitspreise werden den Bietern unter Bezug auf alle Bestandteile des Rahmenvertrags als Angebot vorgelegt.
Nach Annahme des Angebots durch die Bieter wird der AG in den jeweiligen Teillosen 1-5 den Rahmenvertragspartner für das jeweilige Teillos 1-5 im Zuge eines Losverfahrens ermitteln. Dazu wird im ersten Schritt das Teillos mit der geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet. Ist das Los auf einen Bieter gefallen, kann er keinen weiteren Zuschlag mehr erhalten und wird in den Losverfahren der verbleibenden Teillose, sollte er sich da auch beworben haben, nicht berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird das Los mit der nun geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet und das Prozedere wird, wie im Absatz zuvor beschrieben, wiederholt. Das beschriebene Prozedere wird in jedem Los wie beschrieben durchgeführt, bis allen Losen ein Rahmenvertragspartner zugeordnet wurde. Sollten alle Lose die gleiche Anzahl an Bewerbern haben oder gibt es mehrere Lose mit der gleichen Anzahl an Bewerbern, so beginnt die Reihenfolge der zu bezuschlagenden Lose mit dem von der Anzahl der beinhalteten Liegenschaften geringsten Teilloses.
Sollte es in einem Teillos nur einen Bewerber geben, so erhält dieser den Zuschlag für das Teillos und wird bei der weiteren Zuschlagserteilung nicht weiter berücksichtigt.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die AG den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres 2026 bzw. 2027 kündigen. Die Laufzeit des Vertrages endet somit spätestens am 31.03.2028.
Die Anzahl der sich bewerbenden Unternehmen ist nicht beschränkt. Jeder Bewerber kann sich auf jedes Los bewerben. Aufgrund der Zuschlagslimitierung kann pro Los jeweils nur ein Bieter den Zuschlag bekommen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für ein Los, kann er auf die verbleibenden Lose keinen weiteren Zuschlag erhalten.
Bitte beachten Sie den Punkt II.2.7)
Anhand der eingereichten Auf- und Abgebote wird die Ermittlung von Einheitspreisen stattfinden, welche infolge einer finalen Angebotslegung den wirtschaftlichsten Bietern zur vertraglichen Bindung vorgelegt wird. Dafür ist erforderlich, dass die Bieter über die Annahme dieses Angebotes entscheiden müssen. Lehnt ein Bieter ab, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
Die BIM beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beratungs-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger und -besitzer beim Umgang mit Gefahrenstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt. Aufgabenschwerpunkte:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens
3. Beratung bei der Planung
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG
9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation.
Die Ausschreibung umfasst 5 durch den AG erstellten Lose (Anlage 1_3_Uebersicht_Lose). Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vor dem Hintergrund der Preisermittlung werden die Bieter in der indikativen Angebotsphase auf die vorgegebenen Preise des Leistungsverzeichnisses ein Auf- bzw. Abgebot auf jede Position einreichen. Auf dieser Grundlage wird der AG im Zuge der Angebotsauswertung den Median in jeder Position ermitteln. Die vom AG neu gebildeten Einheitspreise werden den Bietern unter Bezug auf alle Bestandteile des Rahmenvertrags als Angebot vorgelegt.
Nach Annahme des Angebots durch die Bieter wird der AG in den jeweiligen Teillosen 1-5 den Rahmenvertragspartner für das jeweilige Teillos 1-5 im Zuge eines Losverfahrens ermitteln. Dazu wird im ersten Schritt das Teillos mit der geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet. Ist das Los auf einen Bieter gefallen, kann er keinen weiteren Zuschlag mehr erhalten und wird in den Losverfahren der verbleibenden Teillose, sollte er sich da auch beworben haben, nicht berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird das Los mit der nun geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet und das Prozedere wird, wie im Absatz zuvor beschrieben, wiederholt. Das beschriebene Prozedere wird in jedem Los wie beschrieben durchgeführt, bis allen Losen ein Rahmenvertragspartner zugeordnet wurde. Sollten alle Lose die gleiche Anzahl an Bewerbern haben oder gibt es mehrere Lose mit der gleichen Anzahl an Bewerbern, so beginnt die Reihenfolge der zu bezuschlagenden Lose mit dem von der Anzahl der beinhalteten Liegenschaften geringsten Teilloses.
Sollte es in einem Teillos nur einen Bewerber geben, so erhält dieser den Zuschlag für das Teillos und wird bei der weiteren Zuschlagserteilung nicht weiter berücksichtigt.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die AG den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres 2026 bzw. 2027 kündigen. Die Laufzeit des Vertrages endet somit spätestens am 31.03.2028.
Die Anzahl der sich bewerbenden Unternehmen ist nicht beschränkt. Jeder Bewerber kann sich auf jedes Los bewerben. Aufgrund der Zuschlagslimitierung kann pro Los jeweils nur ein Bieter den Zuschlag bekommen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für ein Los, kann er auf die verbleibenden Lose keinen weiteren Zuschlag erhalten.
Bitte beachten Sie den Punkt II.2.7)
Anhand der eingereichten Auf- und Abgebote wird die Ermittlung von Einheitspreisen stattfinden, welche infolge einer finalen Angebotslegung den wirtschaftlichsten Bietern zur vertraglichen Bindung vorgelegt wird. Dafür ist erforderlich, dass die Bieter über die Annahme dieses Angebotes entscheiden müssen. Lehnt ein Bieter ab, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bewirtschaftet ca. 5000 Gebäude in mehreren Liegenschaften und führt darin Baumaßnahmen durch. Da es sich bei diesem Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeiten handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen auf, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
Die BIM beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Beratungs-/Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger und -besitzer beim Umgang mit Gefahrenstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Expertisen und Sanierungskonzepten soll ein zielgerichteter und wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Verbleib bzw. bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt. Aufgabenschwerpunkte:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens
3. Beratung bei der Planung
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG
9. Erstellen der Abfallbilanzen/Schlussdokumentation.
Die Ausschreibung umfasst 5 durch den AG erstellten Lose (Anlage 1_3_Uebersicht_Lose). Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Vor dem Hintergrund der Preisermittlung werden die Bieter in der indikativen Angebotsphase auf die vorgegebenen Preise des Leistungsverzeichnisses ein Auf- bzw. Abgebot auf jede Position einreichen. Auf dieser Grundlage wird der AG im Zuge der Angebotsauswertung den Median in jeder Position ermitteln. Die vom AG neu gebildeten Einheitspreise werden den Bietern unter Bezug auf alle Bestandteile des Rahmenvertrags als Angebot vorgelegt.
Nach Annahme des Angebots durch die Bieter wird der AG in den jeweiligen Teillosen 1-5 den Rahmenvertragspartner für das jeweilige Teillos 1-5 im Zuge eines Losverfahrens ermitteln. Dazu wird im ersten Schritt das Teillos mit der geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet. Ist das Los auf einen Bieter gefallen, kann er keinen weiteren Zuschlag mehr erhalten und wird in den Losverfahren der verbleibenden Teillose, sollte er sich da auch beworben haben, nicht berücksichtigt. Im zweiten Schritt wird das Los mit der nun geringsten Anzahl an Bewerbern betrachtet und das Prozedere wird, wie im Absatz zuvor beschrieben, wiederholt. Das beschriebene Prozedere wird in jedem Los wie beschrieben durchgeführt, bis allen Losen ein Rahmenvertragspartner zugeordnet wurde. Sollten alle Lose die gleiche Anzahl an Bewerbern haben oder gibt es mehrere Lose mit der gleichen Anzahl an Bewerbern, so beginnt die Reihenfolge der zu bezuschlagenden Lose mit dem von der Anzahl der beinhalteten Liegenschaften geringsten Teilloses.
Sollte es in einem Teillos nur einen Bewerber geben, so erhält dieser den Zuschlag für das Teillos und wird bei der weiteren Zuschlagserteilung nicht weiter berücksichtigt.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die AG den Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres 2026 bzw. 2027 kündigen. Die Laufzeit des Vertrages endet somit spätestens am 31.03.2028.
Die Anzahl der sich bewerbenden Unternehmen ist nicht beschränkt. Jeder Bewerber kann sich auf jedes Los bewerben. Aufgrund der Zuschlagslimitierung kann pro Los jeweils nur ein Bieter den Zuschlag bekommen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für ein Los, kann er auf die verbleibenden Lose keinen weiteren Zuschlag erhalten.
Bitte beachten Sie den Punkt II.2.7)
Anhand der eingereichten Auf- und Abgebote wird die Ermittlung von Einheitspreisen stattfinden, welche infolge einer finalen Angebotslegung den wirtschaftlichsten Bietern zur vertraglichen Bindung vorgelegt wird. Dafür ist erforderlich, dass die Bieter über die Annahme dieses Angebotes entscheiden müssen. Lehnt ein Bieter ab, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vertragsbedingungen Teil A, Teile B und Teil C werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Nachweis durch Kopievorlage oder Eigenerklärung)
Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR (2-fach maximiert p.a.)
Sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR (2-fach maximiert p.a.)
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, welche mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind: [Betrag gelöscht] EUR netto
Die o.g. Eignungskriterien sind Mindestanforderungen und müssen zwingend erfüllt werden.
- Zur Erfüllung der Leistungen als Sachverständiger für Schadstoffe müssen 2 Beschäftigte des Unternehmens über folgende Sach- und Fachkunde verfügen (Stichtag für die Bemessung der Gültigkeit der geforderten Zertifizierungen ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe):
1.) Sachkunde Probenahme feste Abfälle und Haufwerke gemäß LAGA PN 98
2.) Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3; Asbest: Abbruch-, Sanierungs- / Instandhaltungsarbeiten
3.) Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004-6B oder Fachkunde gemäß TRGS 524; Arbeiten in
kontaminierten Bereichen
4.) Fachkunde in Sachen Abfallentsorgung – Betriebsbeauftragter für Abfall
Je vorgenannter Zertifizierung 1.) bis 4.) müssen mindestens 2 Beschäftigte im Unternehmen
zertifiziert sein. Stichtag für die Bemessung der Gültigkeit der geforderten Zertifizierungen ist der Tag
der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe.
zu 2.): Seit 2016 ist der Sachkundenachweis nur noch für 6 Jahre gültig. Die Geltungsdauer kann um
weitere 6 Jahre verlängert werden, wenn während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein
behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht wird. Der Fortbildungsnachweis ist mit dem
Sachkundenachweis vorzulegen.
Die Zertifizierungsnachweise müssen dem Bewerberbogen beigefügt werden.
- Der Bewerber muss über folgende Technische Ausstattung verfügen:
EDV, Hard- und Software allg., Software für e-Vergabe, Anmeldung bei der ZKS als BEVERZ (Registrierungsnummer) ist Voraussetzungen für elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV:
Die Entsorgung der gefährlichen Abfälle erfolgt über das elektronische Nachweisverfahren, dies setzt die Registrierung bei ZKS voraus.
Durch den AN ist sicherzustellen, dass das durch ihn verwendete System die Anforderungen für die elektronische Nachweisführung gegenüber der SBB mbH erfüllt bzw. kompatibel ist.
Sofern der Bewerber über keine entsprechende Registrierung bei der ZKS verfügt, hat er mit seinem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Registrierung vornehmen wird. Nach Erteilung des Auftrages muss die Registrierungsnummer nachgereicht werden.
Sofern das durch den Bewerber verwendete (EDV-)System die Anforderungen für die elektronische Nachweisführung gegenüber der SBB mbH in Berlin/ Brandenburg nicht erfüllt bzw. nicht kompatibel ist, hat er mit seinem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Registrierung vornehmen wird.
- Nachweis fachlicher Eignung anhand von projektvergleichbaren Referenzen des Unternehmens
a) die Leistungen müssen die Erstellung von Schadstoffgutachten und Schadstoffkatastern innerhalb der letzten 5 Jahre betreffen und erbracht worden sein (Stichtag ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe),
b) die Leistungen müssen die Erstellung von Rückbau-und Entsorgungskonzepten innerhalb der letzten 5 Jahre betreffen und erbracht worden sein (Stichtag ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe),
c) die Leistungen müssen die Baustellenkoordination und das Entsorgungsmanagement einschließlich Vorab- und Verbleibskontrolle von Abfall, einschließlich Beratung und Vertretung des Abfallerzeugers als Verfahrensbevollmächtigter im Rahmen des Nachweis- und Andienungsverfahrens, eANV, Vorab- und Verbleibskontrolle von Abfall, Baustellenkoordination bezüglich Abfall und dem Erstellen einer Abfalldokumentation bei der Schadstoffsanierung innerhalb der letzten 5 Jahre betreffen und erbracht worden sein (Stichtag ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
d) Für die Bewerbung auf das Los 1: Nachweis von mindestens einer projektvergleichbaren Referenz, welche mindestens eine unter Pkt. a) bis c) aufgeführten Leistung innerhalb eines Gebäudes der Polizei oder der Justiz (JVA/Gerichte) erfüllt und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden ist (Stichtag ist der Tag der Versendung der Bekanntmachung dieser Vergabe).
Die o.g. Eignungskriterien sind Mindestanforderungen und müssen zwingend erfüllt werden.
Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV: Es wird vorausgesetzt, dass die Leistungen durch Architekten und Fachingenieure erbracht werden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de runterzuladen. Eine Bewerbung ist ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Es werden nur Teilnahmeanträge zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch abgegeben wurden. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Bewerberbogen (Bestandteil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.2.2 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens einzureichen. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen. Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bewerber haben in diesem Fall mit der Bewerbung die beiliegenden Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen. Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen (unter Nachweis der fachlichen Eignung). Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z. B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist. Die Abgabe der Angebote kann ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen und bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Fragen zum Verfahren sind bis spätestens bis zum 12.11.2023 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bewerberfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland