Friedrichstr. 107 / Friedrichstadtpalast – Planung Technische Gebäudeausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EINKAUF
E-Mail:
Telefon: +49 30901662192
Fax: +49 30901661668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de/bookmark.html?p_id=45133&lv_id=172027
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de/bookmark.html?p_id=45133&lv_id=172027
Abschnitt II: Gegenstand
Friedrichstr. 107 / Friedrichstadtpalast – Planung Technische Gebäudeausrüstung
Es ist eine hygienische Ertüchtigung der Küchen vom Friedrichstadt-Palast geplant. Hierfür werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Planung gemäß HOAI 2021, Teil 4 Technische Ausrüstung, §§ 53, 54 ff Anlage 15. Folgende Leistungen der Technischen Ausrüstung sollen beauftragt werden:
1. Planung und Umsetzung Sanitär-, Heizungs-, Raumluft-, Kälte-, Elektrotechnik sowie Gebäudeautomation.
2. Einarbeitung in die bereits vorhandenen Leistungsphasen 1 bis 3 (Anlage 2, Hinweis: die Entwurfsplanung Elektro liegt nicht vor)
3. Koordinierung der Aus- und Einzüge der Küchen und Kühlzellen in enger Abstimmung mit dem Nutzer.
4. Planung und Abstimmung der Möblierung der Küchen und neuen Kühlzellen in enger Abstimmung mit Nutzer.
Friedrichstadt-Palast
Friedrichstraße 107
10115 Berlin
Die hier beschriebene und geplante Baumaßnahme erfolgt im Zusammenspiel und parallel zur Baumaßnahme Sanierung Lüftung. Die Lüftungszentrale 5 (LTA 5) versorgt die Küchen und Gastro-/Kantinenbereiche im 1. OG sowie 2. OG. Die LTA 5 wird komplett mit neuen Anlagenteilen erneuert. In der Zeit der Erneuerung der LTA 5 soll parallel die hygienische Ertüchtigung und der Umbau der Küchen einschl. der dazugehörigen Kühlzellen erfolgen. Die Küchen und Kühlzellen werden für die Baumaßnahme freigezogen bzw. sind sie zum Teil bereits freigezogen. Unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Soll-Anforderungen basierend auf den erteilten Baugenehmigungen, den genehmigten bzw. akzeptierten Abweichungen (siehe Brandschutzkonzept Herr Prein, Anlage 1) werden folgende Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung gesucht:
1. Planung und Umsetzung Sanitär-, Heizungs-, Raumluft-, Kälte-, Elektrotechnik sowie Gebäudeautomation.
2. Einarbeitung in die bereits vorhandenen Leistungsphasen 1 bis 3 (Anlage 2, Hinweis: die Entwurfsplanung Elektro liegt nicht vor).
3. Koordinierung der Aus- und Einzüge der Küchen und Kühlzellen in enger Abstimmung mit dem Nutzer.
4. Planung und Abstimmung der Möblierung der Küchen und neuen Kühlzellen in enger Abstimmung mit Nutzer.
Spezifizierte Leistungsbeschreibung nach Kostengruppen:
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Die vorhandenen Installationen entsprechen nicht den hygienischen Anforderungen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungen ist ggf. eine Neustrukturierung und Neuinstallation der Trink-, Schmutzwasser- und Fettabwasserleitungen für den
Planungsbereich vorzunehmen. Ein Gasanschluss zur Beheizung oder gastronomische Nutzung ist derzeit nicht gewünscht und erforderlich. Der Trinkwasseranschluss zum QCC Küchenbereich wird gezählt. Die anderen Küchenbereiche erhalten keine Mess- oder
Zähleinrichtungen.
KG 430 Lufttechnische Anlagen
Die RLT-Anlagen für die Küchentechnik erfolgen über eine parallel laufenden Baumaßnahme. Die QCC Küche erhält eine neue RLT-Anlage mit Standort in der LTA1 im Kellergeschoss. Die Küchen LaDiva und Kantine erhalten RLT-Anlagen in der LTA5 im 3. Obergeschoss. Die Kleine Revue wird über die LTA 1 versorgt. In den Küchen werden die Lüftungshauben ebenfalls getauscht und mit neuen Hauben versehen. Die QCC Küche im Kellergeschoss wird als kalte Küche ohne Anforderungen an die
Fettabluft gebaut.
KG 440 Starkstromanlagen
Die vorgefundenen Anlagenzustände sind augenscheinlich veraltet. Die gesamten Starkstromanlagen in den Küchen soll erneuert werden einschl. neuer Unterverteilungen. Die vorhandene Elektroinstallation als auch die Datenverkabelung sind zu demontieren.
Für die Umbaubereiche sind Baustromverteiler und eine Beleuchtung der Verkehrswege vorzusehen. Eine komplette Erneuerung der Beleuchtung der Küchen ist ebenfalls vorgesehen und zu planen. Die im Gebäude vorhandene Sicherheitsbeleuchtung wird ggf. ergänzt.
KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Die vorhandene Brandmeldeanlage und Sprachalarmierungsanlage im Bestand ist zu beachten. Etwaige De- und Remontagen von Rauchmeldern oder anderen sicherheitstechnischen Anlagen ist zu planen bzw. zu berücksichtigen.
Das im Gebäude vorhandene Datennetzwerk wird ergänzt.
KG 470 Nutzerspezifische Anlagen
Die bestehende Küchentechnik wird über die Migrationsplanung zurück gebaut, zum Teil entsorgt bzw. eingelagert. Die Planung und Bauausführung der Migrationsplanung erfolgt über den FSP. Die Planung der Küchentechnik erfolgt über den vom FSP beauftragten Planer CHEFS CULINAR.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Baumaßnahme „Hygienische Ertüchtigung der Küchen“ (B20046) sowie „Sanierung Lüftung“ (N20034) gehören zusammen, sind eng miteinander verknüpft und funktionieren technisch nur einwandfrei, wenn sie parallel durchgeführt werden. Jedoch kam es im investive Bauvorhaben Lüftungssanierung Friedrichstadtpalast zur vorzeitigen Kündigung des Planers. Aus folgenden Gründen erfolgte ein Verhandlungsverfahren ohne TNW gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
I.Äußerste Dringlichkeit: Die bereits beauftragten Firmen/Gewerke verlangen eine schnellstmögliche Fortführung der Baumaßnahme, da sie sonst von Ihrem Kündigungsrecht gem. VOB/B aufgrund des Stillstandes Gebrauch machen werden. Eine Firma (Lüftungsbauer) hat bereits Leistungen gekündigt. Daraus resultieren weitere Bauzeitverlängerungen und Vergabeverluste bei Neuausschreibungen. Die durch die Stilllegung der Küchen erforderliche Not-Ersatzküche verursacht zudem den Nutzer Mietkosten. Daher hat die Wiederaufnahme der Planung für die Küchen auch oberste Priorität für den Nutzer und das Land Berlin, da diese Kosten als sogenannte Migrationskosten erstattet werden müssen.
II.Zwingende Gründe: Die Bauüberwachungsaufgaben aus der Lph 8 müssen zwingend weiter fortgesetzt werden. Der AG kann die Leistungen nicht selbst übernehmen, da es ihm einerseits insbesondere bei den TGA Gewerken vor allem an der fachlichen Eignung fehlt. Und anderseits die BIM GmbH die Bauüberwachung gemäß LBO Berlin nicht übernehmen darf und dafür auch nicht entsprechend versichert ist. Es ist von daher zwingend ein geeignetes Planungsbüro einzusetzen, welches ohne zeitliche Verzögerung die Aufgaben übernehmen kann und darf.
III.Fristen gem. § 17 VgV
Die Einhaltung der Fristen gem. § 17 VgV ist unmöglich. Nach erfolgter Kündigung des AN haben wir uns seitdem mit der Erfassung des Leistungsstandes beschäftigt, der sich leider aufgrund des AN verzögert hat. Grundsätzlich sind wir als AG verpflichtet gemeinsam mit dem gekündigten AN eine gemeinsame Leistungsstandfeststellung vorzunehmen. Dies haben wir getan und die ARGE aufgefordert uns sämtliche Unterlagen zu übergeben. Ohne die Übergabe der Unterlagen ist es unmöglich die Leistungen an einen neuer Planer zu vergeben bzw. die Leistungen zu beschreiben, um sie in den Wettbewerb zu stellen. Dazu kamen unzählige Termin mit dem FSP und Krisengespräche, da auch der FSP in großer Aufregung war. Der AG ist immer noch massiv mit der Abwicklung der Kündigung beschäftigt. Aus der Historie ist zu erkennen, dass es erst nach dem 30.09.2023 möglich war die dringende Leistung zu beschreiben, um Angebote für die Planungsleistungen der Sofortmaßnahme einzuholen.
IV.Ereignisse, die der öffentliche AG nicht verursacht hat und nicht vorhersehen konnte: Der öffentliche AG konnte hier nicht vorhersehen, dass das vormals beauftragte Planungsbüro seiner Aufgabe nicht vollumfänglich gerecht werden konnte. Da jedoch bauordnungsrechtliche SOLL-Anforderungen aus vorliegenden Baugenehmigungen nicht beachtet wurden, am Bestand vorbeigeplant wurde, aufgrund der fehlgeleiteten Planung enorme Mehrkosten entstanden wären und es auch keine Kompromissbereitschaft seitens des AN gab, blieb dem AG keine andere Wahl als das Büro in sämtlichen Verträgen zu kündigen.Diesen Umstand hat der AG weder selbst verursacht, noch konnte er ihn vorhersehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Friedrichstr. 107 / Friedrichstadtpalast – Planung Technische Gebäudeausrüstung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2
GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist
ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090138313