Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_110_LAF II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für Flüchtlingsunterkünfte vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Peronen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
2023_110_LAF II
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Wolfgang-Heinz-Straße 45 A-G, 13125 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Peronen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Vertragslaufzeit 01.01.2024 – 31.05.2026
Option 1 01.06.2026 – 31.05.2027
Option 2 01.06.2027 – 31.05.2028
2023_110_LAF II
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Wittenberger Straße 16 a-c, 18, 18 a-b, 12689 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Peronen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Vertragslaufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2025
Option 1: 01.01.2026 – 31.12.2026
Option 2: 01.01.2027 – 31.12.2027
2023_110_LAF II
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Bitterfelder Straße 11, 13, 12681 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Peronen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Vertragslaufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2025
Option 1: 01.01.2026 – 31.12.2026
Option 2: 01.01.2027 – 31.12.2027
2023_110_LAF II
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Buchholzer Straße 110-140, 13159 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Peronen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Vertragslaufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2024
Option 1: 01.01.2025 – 31.12.2025
2023_110_LAF II
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Siverstorpstraße 5-19, 13125 Berlin vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Peronen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.
Vertragslaufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2024
Option 1: 01.01.2025 – 31.12.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wolfgang-Heinz Str. 45 A-G, 13125 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wittenberger Straße 16 a-c, 18, 18 a-b, 12689 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14052
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bitterfelder Straße 11, 13, 12681 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12689
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Buchholzer Straße 110-140, 13159 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13507
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Siverstorpstraße 5-19, 13125 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10553
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland