Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_207_LAF II

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch das Landesamt
Postanschrift: Darwinstraße 14 - 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/174558
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/174558
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_207_LAF II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Blumberger Damm 163-165 in 12685 Berlin und in der Dingolfinger Straße 3, 3A-3E in 12683 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

2023_207_LAF II

Los-Nr.: 1 Blumberger Damm 163-165 in 12685 Berlin
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Blumberger Damm 163-165 in 12685 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Blumberger Damm 163-165 in 12685 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Kapazität der Unterkunft beträgt 320 Personen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um sechs Monate verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.03.2024. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

2023_207_LAF II

Los-Nr.: 2 Dingolfinger Straße 3, 3A-3E in 12683 Berlin
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Dingolfinger Straße 3, 3A-3E in 12683 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt Cateringleistungen für Flüchtlingsunterkünfte in der Dingolfinger Straße 3, 3A-3E in 12683 Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken der in der jeweiligen o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die Kapazität der Unterkunft beträgt 320 Personen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um sechs Monate verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.03.2024. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);

2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates soweit

eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1).;

3) Eigenerklärung und Nachweis, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden;

4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:

- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR

- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR

Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.

2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen aktuell keine Steuerrückstände hat und aktuell als Arbeitgeber geführt wird und seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist (vgl. Vordruck 1). Eine Kopie der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse ist nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.

3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz soweit er sich auf Essensverpflegungsleistungen bezieht, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (vgl. Vordruck 1).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Geeignete Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen, d.h. das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen. Die geeignete Referenz muss sich jeweils auf erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.) beziehen. Der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden. Zu dem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:

- Objekt / Einrichtung (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

- Art des Objektes

- Anzahl des eingesetzten Personals

- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)

- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita oder vergleichbares angesehen). Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistung eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls wird die Referenz nicht gewertet.

- Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1);

2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:

- Anzahl beschäftigter Mitarbeiter/innen, die mit Aufgaben betraut sind, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)

Mitarbeiter/innen auf Werkvertragsbasis dürfen hierbei nicht zum Nachweis aufgeführt werden. (vgl. Vordruck 1);

3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);

4) Eigenerklärung den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.

5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Vordruck, Wirt-235 und Wirt-236).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Mindestens eine Referenz über erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)

- der Leistungszeitraum muss mindestens sechs Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.

- Das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2020 liegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Bitte beachten Sie auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Broschüre „Hotel- und Gaststättengewerbe Entgeltbeträge gültig ab dem 01. Oktober 2022“.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Postanschrift: Darwinstraße 14 - 18
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2023