Projektunterstützung Materplan Infrastruktur
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf/Materialwirtschaft, VEM-SE2 (iPLZ: 42200), Fr. Dalichow
E-Mail:
Fax: +49 3025620348
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.BVG.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektunterstützung Materplan Infrastruktur
Projektunterstützung Materplan Infrastruktur
Die Firma Roland Berger wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit dem Update des „Masterplan Infrastruktur“ beauftragt. Der Masterplan hat das Ziel, den aktuellen und zukünftigen Verkehrsinfrastrukturbestand der BVG in den wesentlichen Anlagengruppen auf Basis einer abgestimmten Methodik zu bewerten. Es wurde eine Vielzahl von Anlagengruppen betrachtet, eine Zustandsbewertung und Prognose für über 30.000 Anlagen und Anlagenteile durchgeführt. Mit Blick in die Zukunft setzt der Arbeitskräftemangel allerdings den Bereich Infrastruktur zunehmend unter Druck. Damit der aktuelle Zustand gehalten bzw. verbessert werden kann, aber vor allem die kritischen Anlagengruppen in einen guten Zustand überführt werden, wurden mehrere Handlungsempfehlungen abgeleitet, die parallel verfolgt werden.
Um dies effizient durchzuführen, soll die Firma Roland Berger hiermit zu oben genanntem Auftragswert zusätzlich beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen und ein Wechsel des AN
- aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann
- mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Erläuterung:
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Weiterentwicklung und Prozessoptimierung aufgrund der von Roland Berger vorbereiteten Handlungsempfehlungen für das Update „Masterplan Infrastruktur“.
Der Beschaffungsbedarf kann nur von Roland Berger erbracht werden, da sie über das notwendige Fachwissen rund um den Masterplan Infrastruktur, die entsprechenden Anlagengruppen, die Strukturen der begutachteten Organisationseinheiten und die Szenarien im Detail verfügen.
Aufgrund der Komplexität der Anlagenstruktur hat der Masterplan Infrastruktur eine stetige Steigerung erfahren. Insbesondere setzte der zunehmende Arbeitskräftemangel den Bereich Infrastruktur derart unter Druck, dass sämtliche weitere Hebel dringend identifiziert und genutzt werden müssen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Bertolt-Brecht-Platz 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Matin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 135 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Matin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer